Drucksache - 0504/V  

 
 
Betreff: Radweg oder Brachland in der Mühlenstraße?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV KrauseBV Krause
Verfasser:Krause 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.09.2017 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 18.09.2017
Schriftliche Beantwortung des Bezirksamts vom 26.09.2017

 

Ich frage das Bezirksamt

 

1)        Wann wird der Radweg in der Mühlenstraße (aus)gebaut? Wie ist der aktuelle Stand der Planungen?

 

2)        Warum wird die Randbepflanzung des vorhandenen, zu schmalen und völlig desolaten Radwegs so selten zurückgeschnitten? Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Radweg zurzeit an einigen Stellen deswegen nicht genutzt werden kann?

 

3)        Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in der Mühlenstraße durch die links und rechts parkenden Autos der vorgeschriebene Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrer*innen (1,5 Meter beziehungsweise 2,0Meter mit Kind) nicht eingehalten werden kann?

 

4)     lt das Bezirksamt ein vorübergehendes Parkverbot auf einer der beiden Straßenseiten (oder abwechselnd auf der linken beziehungsweise rechten Straßenseite) oder ein generelles Überholverbot zur Lösung dieses Sicherheitsproblems für Radfahrer*innen für geeignet und angezeigt? Wenn nein, was könnte das Bezirksamt zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrer*innen in der Mühlenstraße (und auch in anderen Straßen des Bezirks) unternehmen?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 15.9.2017

 

 

 

Hans Walter Krause

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

da diese Kleine Anfrage in der BVV am 20.09.2017 wegen des Zeitablaufs nicht erledigt werden konnte, beantworte ich sie hiermit schriftlich:

 

1. Wann wird der Radweg in der Mühlenstraße (aus)gebaut? Wie ist der aktuelle Stand der Planungen?

 

3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in der Mühlenstraße durch die links und rechts parkenden Autos der vorgeschriebene Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrer*innen (1,5 Meter beziehungsweise 2,0Meter mit Kind) nicht eingehalten werden kann?

 

4. Hält das Bezirksamt ein vorübergehendes Parkverbot auf einer der beiden Straßenseiten (oder abwechselnd auf der linken beziehungsweise rechten Straßenseite) oder ein generelles Überholverbot zur Lösung dieses Sicherheitsproblems für Radfahrer*innen für geeignet und angezeigt? Wenn nein, was könnte das Bezirksamt zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrer*innen in der Mühlenstraße (und auch in anderen Straßen des Bezirks) unternehmen?

 

Die Radwegsituation in der Mühlenstraße ist dem Bezirksamt und auch bei der Senatsverwaltung für Umwelt/Verkehr/Klimaschutz bekannt und dringend verbesserungswürdig.

Es sind hier zwei Bereiche zu trennen:

Vom Teltower Damm aus gesehen bis Seehofstraße und ab Seehofstraße:

 

1. Ab Seehofstraße:

r eine regelgerechte Lösung gäbe es aus unserer Sicht drei mögliche Lösungen:

-  Man kann auf der Fahrbahn einen Radstreifen anlegen und die Autos mit vier Rädern auf dem jetzt vorhandenen Radweg parken lassen.

Damit hier die Beifahrertüren geöffnet werden können und es nicht zu Beschädigungen an den Autos kommt, wäre zu überlegen, die Hecken zu entfernen bzw. stark zu reduzieren.

-  Ein Radstreifen bei Erhalt der Parkplätze ließe sich auch ohne umfassende Heckenenfernung grundsätzlich technisch umsetzen. Dies macht es dann aber notwendig, dass zwingend so nah an den Hecken geparkt wird, dass die Beifahrertür nicht mehr geöffnet werden kann und die Gefahr des Verkratzens besteht.

Wir sehen hier die Gefahr, dass der Radstreifen regelmäßig, zumindest teilweise zugeparkt würde, was nicht zur Verkehrssicherheit beiträgt.

-  Man könnte auch den vorhandenen Radweg verbreitern und keinen Radstreifen anlegen. Auch dann müssen aber wegen des Platzbedarfes die Hecken entfernt werden.

 

2. Bis Seehofstraße:

-  r den Bereich vom Teltower Damm bis zur Seehofstraße, wo es keine Hecken gibt, gäbe es die Möglichkeit das zur Zeit zulässige Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg zu unterbinden, das Parken auf der Straße zuzulassen und den Radweg zu verbreitern.

Wegen der nur 9 m breiten Fahrbahn und des notwendigen BVG-Busverkehrs würden aber ca. 50 % der vorhandenen Parkplätze entfallen.

-  Es wäre auch möglich einen Radstreifen auf der Straße zu schaffen und die Autos mit 4 Rädern zwischen den Bäumen parken zu lassen. Auch hier würden einige Parkplätze wegfallen.

 

Wir gehen davon aus, dass wir für eine Neuanlage eines Radstreifens oder auch Verbreiterung des Radweges eine Finanzierung durch das Land erhalten könnten.

Da die Frage der Entfernung von Hecken im Straßenland und der Wegfall von Parkraum in Zehlendorf ein äerst emotionsgeladenes Thema ist, ist die Meinungsbildung insgesamt noch nicht abgeschlossen.

Das Thema sollte breit in der BVV (bzw. im Ausschuss) und mit den Bürgerinnen und Bürgern besprochen werden, um im hier Konsens eine Verbesserung der wahrlich schwierigen Situation für den Radverkehr zu erreichen.

 

Frage 2:

Warum wird die Randbepflanzung des vorhandenen, zu schmalen und völlig desolaten Radwegs so selten zurückgeschnitten? Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Radweg zurzeit an einigen Stellen deswegen nicht genutzt werden kann?

Die Hecke am Radweg wird jährlich 2-3 mal geschnitten. Die Ursache für die unbefriedigende Situation ist darin begründet, dass die seinerzeit gepflanzte Strauchart zu wüchsig ist. Zudem ist in diesem Sommer wegen der extremen Wetterlage überall im Bezirk zu einem extremen Wachstum sämtlichen Grüns gekommen. Die Mittel- und Personalausstattung des Fachbereichs Grünflächen lässt es leider nicht zu, die Hecke öfter zu beschneiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maren Schellenberg

Stadträtin für Immobilien, Umwelt und Tiefbau

 
 

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