Drucksache - 0470/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern die Moltkebrücke nach Sperrung der Fußgängerwege noch als Einbahnstraße für den Autoverkehr genutzt werden kann. Dies darf jedoch nicht zu Einschränkungen für Fußgänger oder Radfahrer führen, die auch in Zukunft ungehindert in beide Richtungen die Brücke passieren können sollen. Ferner wird das Bezirksamt gebeten, einen Ortstermin mit den Gewerbetreibenden wahrzunehmen, um deren Vorschläge anzuhören und die möglichen Varianten der Verkehrsführung zu erörtern.
Begründung:
Durch die geplante Sperrung der Moltkebrücke für den Autoverkehr fürchten die ansässigen Gewerbetreibenden um ihre Kundschaft. Als wichtigste Forderung zeichnet sich die Schaffung einer Einbahnstraßen-Lösung in Richtung Gardeschützenweg ab. Das Bezirksamt soll ggf. mit den weiteren beteiligten Stellen klären, ob Varianten möglich sind, die diesen Wunsch aufnehmen. Diese Varianten sollen mit den Gewerbetreibenden vor Ort erörtert werden. Während der Sperrung soll der Fußgänger- und Radverkehr in beide Richtungen ungehindert die Brücke passieren bzw. den Eingang zur S-Bahn nutzen können. Wenn eine Nutzung als Einbahnstraße zu einer Einschränkung der Fußgänger oder Radfahrer gehen sollte, ist einer Variante ohne Hinderung dieser beiden Verkehrsgruppen den Vorrang einzuräumen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.09.2017
Für die SPD-Fraktion
SemlerKellermann
Der Antrag wurde am 01.11.2017 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Ammer Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 14. Sitzung am 15.11.2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern die Moltkebrücke nach Sperrung der Fußgängerwege noch als Einbahnstraße für den Autoverkehr genutzt werden kann. Dies darf jedoch nicht zu Einschränkungen für Fußgänger oder Radfahrer führen, die auch in Zukunft ungehindert in beide Richtungen die Brücke passieren können sollen. Ferner wird das Bezirksamt gebeten, einen Ortstermin mit den Gewerbetreibenden wahrzunehmen, um deren Vorschläge anzuhören und die möglichen Varianten der Verkehrsführung zu erörtern.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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