Drucksache - 0143/V  

 
 
Betreff: Umsetzung des Spielhallengesetzes Berlin und des Mindestabstandsumsetzungsgesetzes Berlin im Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GraffstädtBV Graffstädt
Verfasser:Graffstädt 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.02.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 08.02.2017

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Wie viele Spielhallen waren am 31. Juli 2016 im Bezirk registriert?

 

2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seither getroffen, um das Berliner Spielhallengesetz und das Mindestabstandsumsetzungsgesetz im Bezirk umzusetzen und mit welchem Ergebnis?

 

3. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt getroffen, um die vom Gesetz 2 Abs. 6 Berliner Spielhallengesetz) vorgesehene regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit der Betreiber von Betrieben i.S.d. § 1 Abs. 1 Spielhallengesetz Berlin sicherzustellen?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08.02.2017

 

 

 

Volker Graffstädt

 

 
 

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