Drucksache - 0134/V
Hinsichtlich der Regelung zum Hundeauslauf am Schlachtensee bestehen nach unserer Kenntnis widersprüchliche Auslegungen in der Öffentlichkeit.
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
2.1 Wenn nicht, warum belässt es das Bezirksamt bei dieser Situation? Obwohl es nach Aussagen von betroffenen Bürgern und professionellen Auslaufhundeführern täglich zu Auseinandersetzungen zwischen Spaziergängern mit und ohne Hund und Radfahrern kommt. Wobei sich die Nicht-Hundeführer häufig als „Hilfssheriffs“ aufspielen. Tätlichkeiten äußern sich in Beschimpfungen, Tritten gegen Hund und Halter oder Schlägen mit (Walking-) Stöcken, sowie Bespucken. 2.2 Sollte das Bezirksamt von den Vorkommnissen keine Kenntnis haben, bis wann wird es sich ein eigenes Bild machen, und hält es dies überhaupt für notwendig? 2.3 Wenn ja, wie erklärt sich das Bezirksamt, dass es trotz rechtsgültiger Ausschilderung und Rechtslage zu den unter 2.1 aufgeführten Auseinandersetzungen kommt? Will das Bezirksamt dahingehend etwas unternehmen, um die Situation zu befrieden und ein Miteinander in gegenseitiger Toleranz, Respekt und Vielfalt zu schaffen? Und wenn: Wann und wie?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08.02.2017
Für die AfD-Fraktion
Döhnert
Antwort des Bezirksamts:
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
die o.g. Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
In der öffentlichen Grünanlage, d.h. im Paul-Ernst-Park, der sich am östlichen Ufer des Schlachtensees befindet, gilt einschließlich des zum Park gehörenden Uferweges die gesetzliche Leinenpflicht. An öffentlichen Badestellen sowie Kinderspielplätzen und auf den Liegewiesen gilt ein Mitführverbot für Hunde. Dieses ist nachzulesen im Grünanlagengesetz – GrünanlG vom 24.11.1997 in §6, Absatz 1, Satz 3 und im Hundegesetz – HundeG vom 07.07.2016 in §15, Absatz 1. Dies entspricht auch den Regelungen des „alten Hundegesetzes“ §2 und §24 Absatz 3. Blindenführ- und Behindertenbegleithunde sind von der Leinenpflicht ausgenommen. Das westliche Ufer des Schlachtensees ist Wald und liegt in der Zuständigkeit der Berliner Forsten. Gemäß Landeswaldgesetz – LwaldG vom 16.09.2004, §23, Absatz1, Satz 2 sind Hunde im Wald an der Leine zu führen. Eine Ausnahme hierzu stellen Hundeauslaufgebiete dar. Die Grenze des Hundeauslaufgebietes Grunewald, in dem Hunde frei laufen dürfen, ist auf der Homepage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/forsten/hundeauslauf/) nachzulesen. Die Grenzen von Hundeauslaufgebiet, Bereichen mit Leinenpflicht und Mitführverbotszonen sind mit den Symbolen der „Hundeampel“ im Gelände gekennzeichnet.
Die Grünanlage ist durch das „Tulpenschild“ als solche gekennzeichnet, somit entspricht die aktuelle Ausschilderung am Schlachtensee der geltenden Rechtslage. Hieraus ergeben sich unmittelbar die Rechtsfolgen des Grünanlagengesetzes. Der Fachbereich Grünflächen wird zur Verdeutlichung unter den „Tulpenschildern“ mit einem Zusatzschild in schriftlicher Form extra auf die Leinenpflicht in der Grünanlage und auf dem Uferweg hinweisen. Dem Bezirksamt ist bekannt, dass es hin und wieder zu Konflikten zwischen den unterschiedlichen Nutzungsgruppen am Schlachtensee kommt. Das Ordnungsamt kontrolliert die Leinenpflicht. Es finden aktuell Abstimmungsrunden zwischen dem Bezirksamt, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie den Berliner Forsten statt mit dem Ziel, die aktuelle Rechtslage mittels Kennzeichnungen, Schildern und Übersichtskarten bürgerfreundlich zu kommunizieren. Das soll bis zum Mai 2017 erfolgen. Wir hoffen, dass Auseinandersetzungen und Konflikte dann gemindert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Schellenberg Stadträtin für Immobilien, Umwelt und Tiefbau
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