Drucksache - 0133/V  

 
 
Betreff: Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf 2017
Status:öffentlichAktenzeichen:47/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.02.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
23.02.2017 
1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
27.02.2017 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
06.03.2017 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.03.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage vom 08.02.2017
Anlage
BE HH vom 06.03.2017
Beschluss vom 15.03.2017

 

1.Gegenstand der Vorlage:Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf 2017

 

2.Berichterstatter:Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski

 

3.Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf 2017 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit einem Volumen
in Höhe von 2.817.000 beschlossen.

 

Das Haushaltsvolumen 2017 ändert sich dadurch von bisher ......................................................              535.602.200 €
auf nunmehr ...........................................538.419.200

Die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen 2017 ändert sich durch den Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf 2017 nicht.

 

4.Begründung:Die Senatsverwaltung für Finanzen hat den Bezirken mit Schreiben vom 11.08.2016 die 2. Fortschreibung der Globalsummen 2017 (technische Fortschreibung) mitgeteilt und angekündigt, das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung der anrechenbaren Pauschalen nachzureichen. Diese Mitteilung erfolgte mit Schreiben vom 23.08.2016 mit folgendem Ergebnis für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf:

 

Pauschalen 2017 inkl. Ergebnis
2015 und Fortschreibung 2017 …......

-7.320.000 €

Zulässigkeitsgrenze der
Pauschalen ………….……………......

4.892.000

im Ergänzungsplan mindestens
aufzulösende Pauschalen …………......

-2.428.000 €

 

Angesichts des Überschreitung der Zulässigskeitsgrenze der Pauschalen muss der Bezirk Steglitz-Zehlendorf bis zum 31.03.2017 einen Ergänzungsplan für das Jahr 2017 vorlegen, der den Fehlbetrag aufgrund des Jahresergebnises 2015 berücksichtigt, die Fortschreibungsergebnisse 2017 mit realistischen Ansätzen umsetzt und die Pauschalen mindestens bis zur Höhe der Zulässigkeitsgrenze aufst.

 

Die Billigung des Hauptausschusses muss bis zum 31.05.2017 erfolgt sein, ansonsten gilt für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf ab dem 01.06.2017 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB.

 

Der vorgelegte Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf 2017 folgt dem Grundgedanken, die notwendigen Änderungen übersichtlich auf möglichst wenigen Titeln abzubilden.

 

Zunächst sind die folgenden Sachverhalte zu berücksichtigen:

 

Kapitel

Titel

Sachverhalt

4500

38630

Aktualisierung der Zuweisung für
Ausgaben (ohne Investitionen)

4500

96020

Aktualisierung des Ansatzes auf die Höhe des Fehlbetrags 2015

diverse

46201

Auflösung der Pauschale Minderausgaben

4500

37201

Auflösung der Pauschale Mindereinnahme

4500

diverse

Aktualisierung der buw-Ansätze an neue Vorgaben

diverse

diverse

Aktualisierung der T-Ansätze an neue Vorgaben

 

Als weitere Sachverhalte, die zur Haushaltskonsoli-
dierung im Rahmen des Ergänzungsplans Steglitz-Zehlendorf 2017 insbesondere beitragen, sind zu nennen

 

-Kostenerstattung des LaF r Sporthallennutzung als Notunterkünfte 2016 (3715/12401),

-Anpassung der Ausgaben für die Gebäudebewirtschaftung an die Höhe der Ist-Ausgaben 2016,

-Veränderungen des investiven Ansatzes 2017 bei 3704/71524 aufgrund von Vorfinanzierungen 2015.

 

Im Gesamtergebnis sind damit die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen erfüllt, sodass, vorbehaltlich der Billigung des Ergänzungsplans Steglitz-Zehlendorf 2017 durch den Hauptausschuss, für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf 2017 keine vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB gilt.

 

Die restlichen, im Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf 2017 nicht aufgelösten Pauschalen in Höhe von 3.578.000 (4500/97203) sind 2017 im Rahmen der laufenden Haushaltswirtschaft zu erwirtschaften, wobei hierzu -1.496.000 € aus der späteren Anpassung der Verrechnungsbeträge für kalkulatorische Gebäudekosten beitragen werden.

 

 

 

Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 06.03.2017 in der 3. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 15.03.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Der Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf 2017 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit einem Volumen in Höhe von 2.817.000 beschlossen.

 

Das Haushaltsvolumen 2017 ändert sich dadurch von bisher535.602.200 €

auf nunmehr538.419.200

 

Die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen 2017 ändert sich durch den Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf 2017 nicht.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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