Drucksache - 1704/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan X - B2c (Westliche Krottnaurerstraße)
Status:öffentlichAktenzeichen:1089
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
12.07.2016 
54. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 28.06.2016
2. Verordnung
3. Begründung
4. BE Stapl vom 12.07.2016
5. Beschluss vom 20.07.2016

1
  1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan X – B2c

Westliche Krottnaurerstraße

  1. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Frank Mückisch

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

I.        Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans X – B2c vom 7. August 2015 mit Deckblatt vom 17. Februar 2016 wird gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.

II.      Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans
X – B2c wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Eine vorherige Anzeige des Entwurfs des Bebauungsplans bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung ist nicht erforderlich, da der Entwurf des Bebauungsplans keine dringenden Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans X – B2c einschließlich Begründung wird verwiesen.

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Frank Mückisch
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde am 12.07.2016 in der 54. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 52. Sitzung am 20.07.2016 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

  1. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans X – B2c vom 7. August 2015 mit Deckblatt vom 17. Februar 2016 wird gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.
  2. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans X – B2c wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Eine vorherige Anzeige des Entwurfs des Bebauungsplans bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung ist nicht erforderlich, da der Entwurf des Bebauungsplans keine dringenden Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans X – B2c einschließlich Begründung wird verwiesen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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