Drucksache - 1663/IV  

 
 
Betreff: Umsetzung des Präventionsgesetzes im Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Krohm 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Gleichstellung Empfehlung
01.06.2016 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung vertagt   
06.07.2016 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung im Ausschuss abgelehnt   
Jugendhilfeausschuss Empfehlung
29.06.2016 
46. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
Sozialausschuss Empfehlung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 09.05.2016
2. BE GesGleich vom 06.07.2016
3. Erledigung des Antrags

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlungge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, schriftlich darzustellen, wie das Präventionsgesetz auf Bezirksebene in folgenden Bereichen umgesetzt wird:

 

      Stadtteile/ Quartiere

      Kitas

      Schulen

      Betriebe

      Pflegeheime

 

Darüber hinaus ist darzulegen, inwieweit der Bezirk an der landesweiten Umsetzung des Gesetzes mitwirkt, welche eigenen Schwerpunkte er setzt und wo es in der Kooperation mit den Kranken- und Pflegekassen besondere Synergieeffekte für den Bezirk gibt.

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sommerpause 2016 zu berichten.

 

Begründung:

 

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention ist zum Juli 2015 in Kraft getreten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kitas, Schulen, Kommunen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus werden Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt und der Impfschutz verbessert.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09. Mai 2016

 

 

r die SPD-Fraktion

 

 

BuchtaKrohm

 

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Der Antrag wurde am 06.07.2016 in der 39. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Ziffels

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 4. Wahlperiode verfallen.

 

 

gner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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