Drucksache - 1663/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, schriftlich darzustellen, wie das Präventionsgesetz auf Bezirksebene in folgenden Bereichen umgesetzt wird:
Stadtteile/ Quartiere Kitas Schulen Betriebe Pflegeheime
Darüber hinaus ist darzulegen, inwieweit der Bezirk an der landesweiten Umsetzung des Gesetzes mitwirkt, welche eigenen Schwerpunkte er setzt und wo es in der Kooperation mit den Kranken- und Pflegekassen besondere Synergieeffekte für den Bezirk gibt. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sommerpause 2016 zu berichten.
Begründung:
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention ist zum Juli 2015 in Kraft getreten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kitas, Schulen, Kommunen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus werden Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt und der Impfschutz verbessert.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09. Mai 2016
Für die SPD-Fraktion
BuchtaKrohm
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Der Antrag wurde am 06.07.2016 in der 39. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Ziffels Ausschussvorsitzender
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Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 4. Wahlperiode verfallen.
Rögner-Francke BVVorsteher
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