Drucksache - 1541/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-29 B (Goerzallee 155, Lichterfelder Weg)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Kenntnisnahme
08.01.2016 
48. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Empfehlung
17.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 15.12.2015
2. Entwurf der Verordnung
3. Lageplan
4. Kenntnisnahme Stapl vom 08.01.2016

 

 

 

  1.    Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6-29 B
[Goerzallee 155, Lichterfelder Weg]

 

  1.    Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Frank Mückisch

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 beschlossen,

den Geltungsbereich des Bebauungsplans 6-29 B r die Grundstücke Goerzallee 155 und Lichterfelder Weg 5/25 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde um eine Teilfläche des Grundstücks Goerzallee 155 zu reduzieren.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans 6-29 B umfasst zukünftig die Grundstücke Goerzallee 155 (teilweise) und Lichterfelder Weg 5/25 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde.

Die herausgenommene Fläche ist kein Bestandteil übergeleiteter Baugebiete des Baunutzungsplans (Nichtbaugebiet). Sie wird von der Festsetzungssystematik des Bebauungsplans 6-29 B nicht erfasst und kann zu Gunsten des Eigentümers aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden.

Auf den beiliegenden Übersichtsplan wird verwiesen.

             

 

 

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Frank Mückisch
Bezirksstadtrat

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Die Vorlage wurde am 08.01.2016 in der 48. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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