Ich frage das Bezirksamt:
- Auf welcher Grundlage hat das Bezirksamt den Bodenrichtwert für die „Parks Range“ in der „Leitlinie für den Abschluss der städtebaulichen Verträge in Berlin, Grundzustimmung zum Bauvorhaben Lichterfelde Süd – Anlage 2“ mit 280€/m² angesetzt?
- Wann wird die in Anlage 2 angekündigte Überprüfung des angenommenen Bodenrichtwertes durch das Vermessungsamt durchgeführt? Auf welcher Grundlage geschieht diese? Wann wird die BVV darüber informiert?
- Zu welchem Preis pro m² hat die Groth-Gruppe die "Parks Range" erworben?
- Wie hoch ist die Summe, die die Groth-Gruppe durch den gewählten Ansatz des Bodenrichtwerts der im Berechnungsmodell (Anlage 2) im Vergleich zum tatsächlich beim Erwerb gezahlten Preis pro m² spart, weil ein vielfaches weniger für Sozial-, Verkehrs- und sonstige Infrastruktur herangezogen werden kann?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09.11.2015
Dominic Stingl