Drucksache - 1403/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, wenn die zukünftigen Eigentumsverhältnisse feststehen, für die Mieterinnen und Mieter der Seniorenwohnhäuser Mudrastraße, Tautenburger Straße sowie Dreilindenstraße eine Informationsveranstaltung durchzuführen, die die dortigen Mietparteien über die Umstände und Folgen einer Veräußerung des Objektes an eine Institution des Landes Berlin bzw. einer Veränderung des Generalmietvertrages informiert.
In dieser Veranstaltung sollen die Mietparteien über die gesetzlichen Möglichkeiten gemäß SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und Härtefallregelungen bei Modernisierungsmaßnahmen (bisherige gerichtliche Entscheidungen, die als Präzedenzfälle dienen) informiert werden.
Zu dieser Veranstaltung sollen alle Mietparteien der betreffenden Objekte postalisch eingeladen werden.
Begründung:
Die Mieterinnen und Mieter der bezirklichen Seniorenwohnhäuser haben es derzeit weniger mit einer konkreten Bedrohung der bestehenden Mietverträge zu tun, sondern vor allem mit der Ungewissheit über zukünftige Entwicklungen. Die Informationen sollen dazu beitragen, den Mieterinnen und Mietern diese Ungewissheit zu nehmen und Möglichkeiten aufzeigen, die Umlage von eventuell anfallenden Umlagen der Modernisierungskosten auf die Miete sozialverträglich zu gestalten.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13.07.2015
Für die Fraktion GRÜNE
Köhne/Schellenberg Selicko Wojahn
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Der Antrag wurde am 10.03.2016 in der 35. Sitzung des Sozialausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Wirrwitz Stellv. Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 20.04.2016 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, wenn die zukünftigen Eigentumsverhältnisse feststehen, für die Mieterinnen und Mieter der Seniorenwohnhäuser Mudrastraße, Tautenburger Straße sowie Dreilindenstraße eine Informationsveranstaltung durchzuführen, die die dortigen Mietparteien über die Umstände und Folgen einer Veräußerung des Objektes an eine Institution des Landes Berlin bzw. einer Veränderung des Generalmietvertrages informiert.
In dieser Veranstaltung sollen die Mietparteien über die gesetzlichen Möglichkeiten gemäß SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und Härtefallregelungen bei Modernisierungsmaßnahmen (bisherige gerichtliche Entscheidungen, die als Präzedenzfälle dienen) informiert werden.
Zu dieser Veranstaltung sollen alle Mietparteien der betreffenden Objekte postalisch eingeladen werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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