Drucksache - 1211/IV  

 
 
Betreff: Sanierung und barrierefreier Umbau des Deutschen Blindenmuseums in der Rothenburgstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Krohm 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.02.2015 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
18.03.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsanfrage vom 09.02.2015
2. Schriftl. Beantwortung vom 25.02.2015

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

  1. Wie weit ist der aktuelle Planungsstand zur Sanierung und den barrierefreien Umbaumaßnahmen für die Räume im Erdgeschoss des Deutschen Blindenmuseums in der Rothenburgstraße 14?

 

  1. Gehört dieses Gebäude zum Fachvermögen Schule?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Stiftungsrat der DKLB - Stiftung einen zweckgebundenen Zuschuss bis zu 370.000 EUR für diese Maßnahmen zugesagt hat?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass für die endgültige Bewilligung der Zuwendungsmittel der DKLB - Stiftung die schriftliche Zustimmung des Eigentümers der Immobilie zur Baumaßnahme vorzulegen ist?

 

  1. Wird das Bezirksamt seine Einwilligung geben? Wenn ja, wird dieses zeitnah geschehen?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09. Februar 2015

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Buchta                            Krohm

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die o.g. Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

1. Wie weit ist der aktuelle Planungsstand zur Sanierung und den barrierefreien Umbaumaßnahmen für die Räume im Erdgeschoss des Deutschen Blindenmuseums in der Rothenburgstraße 14?

 

Der Eigentümer des Gebäudes, das Schul- und Sportamt wurde nicht in die anfängliche Umbau- und Sanierungsplanung des Fördervereins des Deutschen Blinden-Museums e.V. eingebunden. Auch die Johann-August-Zeune-Schule als eigentlicher Nutzer der Räume und Eigentümer der Exponate des Blindenmuseums wurde bisher nur oberflächlich über die Pläne des Fördervereins informiert.

Die Vorlage eines geforderten Raum- und Nutzungskonzeptes zur Ermittlung des Raumbedarfs durch den Vorsitzenden des Fördervereins und zur Besprechung des weiteren gemeinsamen Vorgehens wurde bisher ignoriert, sodass auch denkbare Nutzungsplanungen des Bezirksamtes für die mögliche Unterbringung des Wandervogelarchives in dem Gebäude abgetan wurden und das Bezirksamt anscheinend vor vollendete Tatsachen gestellt werden soll.

Daher konnten die eigentlich notwendigen Vorgespräche über die zusätzlich beabsichtigte Nutzung von Räumlichkeiten des Blindenmuseums zwischen dem Vorsitzenden des Fördervereins und Frau Richter-Kotowski bisher nicht abgeschlossen werden.

 

2. Gehört dieses Gebäude zum Fachvermögen Schule?

 

Ja, das Gebäude befindet sich im Fachvermögen des Schul- und Sportamtes.

 

3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Stiftungsrat der DKLB - Stiftung einen zweckgebundenen Zuschuss bis zu 370.000 EUR für diese Maßnahmen zugesagt hat?

 

Ja, dem Bezirksamt ist bekannt, dass der Stiftungsrat der Deutschen Klassenlotterie Berlin eine grundsätzliche Zusage für einen zweckgebundenen Zuschuss bis zu 370.000 EUR gegenüber dem Förderverein des Deutschen Blinden-Museums e.V. abgegeben hat.

 

4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass für die endgültige Bewilligung der Zuwendungsmittel der DKLB - Stiftung die schriftliche Zustimmung des Eigentümers der Immobilie zur Baumaßnahme vorzulegen ist?

 

Selbstverständlich ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Deutsche Klassenlotterie Berlin für die verbindliche Bewilligung der Mittel die schriftliche Zusage des Eigentümers haben möchte. Darüber hinaus verlangt die Deutsche Klassenlotterie Berlin den Eintrag einer Buchgrundschuld in Höhe des bewilligten Zuschusses, der in dieser Form nicht üblich ist und nachverhandelt werden muss.

 

5. Wird das Bezirksamt seine Einwilligung geben? Wenn ja, wird dieses zeitnah geschehen?

 

Nachdem eine genauere Prüfung vor Ort vom Schulamt durchgeführt wurde, kann im Ergebnis nicht abschließend gesagt werden, ob das Bezirksamt der Maßnahme zustimmen kann.

So liegen dem Bezirksamt Auszüge aus einer Entwurfs-, Bau- und Betriebsbeschreibung eines vom Förderverein beauftragten Architekten vor.

Hier sind noch erhebliche baurechtliche, statische und brandschutzrechtliche Klärungen notwendig. Auch muss die Untere Denkmalschutzbehörde der gesamten baulichen Veränderung zustimmen, da das gesamte Areal unter Denkmalschutz steht.

Vor einer Einwilligung müssen die Kostenrisiken für das Bezirksamt ermittelt werden.

Bei einem alten unter Denkmalschutz stehenden Gebäude sind bei einem Eingriff in die Bausubstanz durch die Erneuerung von Elektroleitungen sowie den Neubau einer behindertengerechten Sanitäranlage mit der notwendigen Verlegung der Be- und Entwässerung erfahrungsgemäß bauliche Überraschungen zu erwarten, die schnell mehrere 100.000 Euro zusätzlich kosten können.

Ein weiteres Problem könnte im Brandschutz bestehen, da Schulklassen und verschiedene Gruppen das Blindenmuseum besuchen. Bei einem derartigen baulichen Eingriff in das Gebäude muss je nach Nutzungsart zumeist der Brandschutz für das gesamte Haus angepasst werden, da in der Regel der Bestandsschutz für das Gebäude durch eine umfangreiche Baumaßnahme aufgehoben wird.

Die Idee des Fördervereins des Deutschen Blinden-Museums e.V. wird grundsätzlich positiv bewertet. Nach Abwägung aller Interessen, Planungsunterlagen und der Bewertung des Kostenrisikos für den Bezirk wird eine Entscheidung getroffen.

Der Zeitpunkt hängt dabei nicht unwesentlich von der Zusammenarbeit aller Beteiligten ab.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Richter-Kotowski

 

 
 

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