Drucksache - 1189/IV
4. Begründung:
Nach Nr. 1.6 AV § 31 LHO haben die Bezirke der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) Anmeldungen zur Investitionsplanung einzureichen.
Die SenFin hat mit Schreiben vom 10.11.2014 die bezirklichen Teilsummen für Investitionen sowie den Einreichungstermin (20.02.2015) mitgeteilt und mit dem Rundschreiben zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2016/2017 sowie die Finanz- und Investitionsplanung 2015-2019 (Aufstellungsrundschreiben 2016/2017 - AR 16/17) vom 23.12.2014 das Anmeldeverfahren geregelt.
„Nicht-Bauinvestitionen“ Die Anmeldungen enthalten systematisch neben der Position 211 - Baumaßnahmen - weitere Positionen investiver Ausgaben, die überwiegend aus der konsumtiven Zuweisung des Bezirks zu finanzieren sind und insoweit erst bei der Ansatzbildung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016/2017 endgültig fixiert werden.
Baumaßnahmen - Position 211 Grundlage für die vorliegenden Anmeldungen bilden die im Haushaltsplan 2014/2015 enthaltenen Ansätze für Baumaßnahmen sowie die im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2014 erfolgte Fortschreibung der bezirklichen Bauinvestitionen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Berichterstattung gegenüber dem Haushaltsausschuss der BVV über die bezirklichen Investitionsmaßnahmen 2013 vom 25.06.2014 (gem. BVV-Beschluss Nr. 497 vom 11.12.2013 zur Drs. Nr. 0707/IV (neu)) verwiesen. Dieser Bericht enthielt auch Erläuterungen zur aktuellen Entwicklung der Bauvorhaben.
Bei der Planung der Maßnahmen darf das von SenFin vorgebene investive Zuweisungsvolumen, das aus einer gezielten Zuweisung für „große“ landesweit priorisierte Baumaßnahmen und aus einer Pauschalen Zuweisung für „kleine“ bezirkliche Baumaßnahmen zusammengesetzt ist, nur insoweit überschritten werden, als die übersteigenden Beträge durch Entnahme vorhandener Rücklagebestände der Pauschalen Zuweisung finanziert werden können.
Gezielte Zuweisung Eine gezielte Zuweisung hat der Bezirk erhalten für die Baumaßnahmen „Kopernikus-Oberschule: Umbau und Erweiterung zu einer 6-zügigen integrierten Sekundarschule mit gymnasialer Oberstufe; Lepsiusstraße“ (Kapitel 3702, Titel 70100) und „Umbau des Straßenzuges Hildburghauser Straße von Kruseweg bis Blanckertzweg“ (Kapitel 3800, Titel 72505). Die vorliegenden Raten entsprechen der Vorgabe SenFin (Kopernikus-Oberschule) bzw. sind geringfügig zur Gewährleistung einer zügigen und wirtschaftlichen Baudurchführung angepasst worden (Hildburghauser Straße).
Pauschale Zuweisung Die Zuweisung umfasst für die planungsrelevanten Jahre 2016 bis 2019 Mittel i.H.v. 6.625 T€ pro Jahr, d.h. insgesamt 26.500 T€. Zusätzlich stehen aus maßnahmenkonkret zur Restfinanzierung verzögerter Bauvorhaben und allgemein in früheren Jahren gebildeten Rücklagen zusätzlich Mittel i.H.v. rd. 3.300 T€ zur Verfügung. Insoweit ergibt sich insgesamt ein Finanzierungsrahmen (einschl. Rücklagemittel) i.H.v. rd. 29.800 T€ für den Planungszeitraum von 2016 bis 2019. Die vorliegenden Anmeldungen sehen Bauraten für die Maßnahmen der Pauschalen Zuweisung i.H.v. 29.224 T€ vor.
Baumaßnahmen, bei denen gegenüber der Haushaltsplanung 2014/2015 Änderungen der Gesamtkosten bzw. der Ratenaufteilung erfolgt sind, sind mit Kennbuchstaben (KB) „Ä“ versehen.
Die Baumaßnahme „Grundschule am Stadtpark Steglitz: Neubau einer 2-Feld-Sporthalle (Ersatzbau); Karl-Stieler Straße 10-11“ (Kapitel 3701, Titel 71542) muss zur vervollständigten Herrichtung des fusionierten Schulstandortes um weitere Maßnahmenteile und die Herstellung der Außenanlagen erweitert werden. Die danach erwartbaren Gesamtkosten von mindestens 6,5 Mio. € übersteigen den Finanzierungsrahmen (5,5 Mio. €) für Baumaßnahmen der Pauschalen Zuweisung. Das Bauvorhaben soll daher als „große“ Maßnahme für eine gezielte Senatszuweisung angemeldet werden und fällt als „kleine“ Maßnahme weg (KB „W“).
Der dringend erforderliche Ersatzbau der Jugendverkehrsschule Steglitz, der Umbau von drei Schulhöfen sowie diverse notwendige Tief- und Landschaftsbaumaßnahmen sind als Neuanmeldungen (KB „N“) aufgenommen worden.
Kopp Bezirksbürgermeister
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Die Vorlage wurde am 05.03.2015 in der 46. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und mit der in der Anlage beigefügten Änderung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Anlage zur Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vom 05.03.2015
Antrag zur Änderung der Investitionsplanung 2015 bis 2019
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Die Investitionsmaßnahme „Grundschule am Stadtpark, Neubau einer 2-Feld-Sporthalle“ (3701/71542) wird entsprechend der Tabelle für die Jahre 2015-2019 ausfinanziert. Die Investitionsmaßnahmen „Neubau der Jugendverkehrsschule Steglitz“ (3300/71500), „Umbau Hermann-Ehlers-Platz“ (3800/73803) und „Neubau Personalunterkünfte Schildhornstr.“ (3810/71543) werden gestrichen, die Raten der Maßnahmen „Grundschule am Karpfenteich/2-Feld-Sporthalle“ (3701/71540) und „Arndt Gymnasium/ 2-Feld-Sporthalle“ entsprechend der Tabelle angepasst.
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Die BVV hat in ihrer 36. Sitzung am 18.03.2015 per Beschluss folgende Vorlage einschließlich der als Anlage beigefügten Änderung angenommen:
Die vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen (Anlage) für die Investitionsplanung 2015 bis 2019 werden gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG beschlossen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Antrag der CDU und GRÜNEN zur Änderung der Investitionsplanung 2015 bis 2019 zur BVV 18.3.2015
in T€
Die Investitionsmaßnahme „Grundschule am Stadtpark, Neubau einer 2-Feld-Sporthalle“ (3701/71542) wird entsprechend der Tabelle für die Jahre 2015-2018 ausfinanziert. Die Investitionsmaßnahmen „Neubau der Jugendverkehrsschule Steglitz“ (3300/71500), „Umbau Hermann-Ehlers-Platz“ (3800/73803) und „Neubau Personalunterkünfte Schildhornstr.“ (3810/71543) werden gestrichen.
Die Raten der Maßnahmen „Grundschule am Karpfenteich/2-Feld-Sporthalle“ (3701/71540) und „Arndt Gymnasium/ 2-Feld-Sporthalle“ (3704/71538) werden entsprechend der Tabelle angepasst.
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