Drucksache - 1189/IV  

 
 
Betreff: Anmeldungen für die Investitionsplanung 2015 bis 2019
Status:öffentlichAktenzeichen:815
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.01.2015 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
12.02.2015 
45. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
05.03.2015 
46. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.03.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 13.01.2015
2. Anlage zur Drs. Nr. 1189-IV Investitionsplanung 2015 bis 2019
3. Anlage Korrigierte Investitionsplanung 2015 bis 2019
4. BE HH vom 05.03.2015
5. Anlage zur BE des Haushaltsausschusses
6. Änderungsantrag für die BVV am 18.03.2015
7. Beschluss vom 18.03.2015

1

 

1. Gegenstand der Vorlage:

Anmeldungen für die Investitionsplanung 2015 bis 2019

2. Berichterstatter:

Bezirksbürgermeister Kopp

3. Beschlussentwurf:

Die vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen (Anlage) für die Investitionsplanung 2015 bis 2019 werden gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG beschlossen.

 

 

4.              Begründung:

 

Nach Nr. 1.6 AV § 31 LHO haben die Bezirke der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) Anmeldungen zur Investitionsplanung einzureichen.

 

Die SenFin hat mit Schreiben vom 10.11.2014 die bezirklichen Teilsummen für Investitionen sowie den Einreichungstermin (20.02.2015) mitgeteilt und mit dem Rundschreiben zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2016/2017 sowie die Finanz- und Investitionsplanung 2015-2019 (Aufstellungsrundschreiben 2016/2017 - AR 16/17) vom 23.12.2014 das Anmeldeverfahren geregelt.

 

„Nicht-Bauinvestitionen“

Die Anmeldungen enthalten systematisch neben der Position 211 - Baumaßnahmen - weitere Positionen investiver Ausgaben, die überwiegend aus der konsumtiven Zuweisung des Bezirks zu finanzieren sind und insoweit erst bei der Ansatzbildung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016/2017 endgültig fixiert werden.

 

Baumaßnahmen - Position 211

Grundlage für die vorliegenden Anmeldungen bilden die im Haushaltsplan 2014/2015 enthaltenen Ansätze für Baumaßnahmen sowie die im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2014 erfolgte Fortschreibung der bezirklichen Bauinvestitionen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Berichterstattung gegenüber dem Haushaltsausschuss der BVV über die bezirklichen Investitionsmaßnahmen 2013 vom 25.06.2014 (gem. BVV-Beschluss Nr. 497 vom 11.12.2013 zur Drs. Nr. 0707/IV (neu)) verwiesen. Dieser Bericht enthielt auch Erläuterungen zur aktuellen Entwicklung der Bauvorhaben.

 

Bei der Planung der Maßnahmen darf das von SenFin vorgebene investive Zuweisungsvolumen, das aus einer gezielten Zuweisung für „große“ landesweit priorisierte Baumaßnahmen und aus einer Pauschalen Zuweisung für „kleine“ bezirkliche Baumaßnahmen zusammengesetzt ist, nur insoweit überschritten werden, als die übersteigenden Beträge durch Entnahme vorhandener Rücklagebestände der Pauschalen Zuweisung finanziert werden können.

 

Gezielte Zuweisung

Eine gezielte Zuweisung hat der Bezirk erhalten für die Baumaßnahmen „Kopernikus-Oberschule: Umbau und Erweiterung zu einer 6-zügigen integrierten Sekundarschule mit gymnasialer Oberstufe; Lepsiusstraße“ (Kapitel 3702, Titel 70100) und „Umbau des Straßenzuges Hildburghauser Straße von Kruseweg bis Blanckertzweg“ (Kapitel 3800, Titel 72505). Die vorliegenden Raten entsprechen der Vorgabe SenFin (Kopernikus-Oberschule) bzw. sind geringfügig zur Gewährleistung einer zügigen und wirtschaftlichen Baudurchführung angepasst worden (Hildburghauser Straße).

 

Pauschale Zuweisung

Die Zuweisung umfasst für die planungsrelevanten Jahre 2016 bis 2019 Mittel i.H.v. 6.625 T€ pro Jahr, d.h. insgesamt 26.500 T€. Zusätzlich stehen aus maßnahmenkonkret zur Restfinanzierung verzögerter Bauvorhaben und allgemein in früheren Jahren gebildeten Rücklagen zusätzlich Mittel i.H.v. rd. 3.300 T€ zur Verfügung. Insoweit ergibt sich insgesamt ein Finanzierungsrahmen (einschl. Rücklagemittel) i.H.v. rd. 29.800 T€ für den Planungszeitraum von 2016 bis 2019. Die vorliegenden Anmeldungen sehen Bauraten für die Maßnahmen der Pauschalen Zuweisung i.H.v. 29.224 T€ vor.

 

Baumaßnahmen, bei denen gegenüber der Haushaltsplanung 2014/2015 Änderungen der Gesamtkosten bzw. der Ratenaufteilung erfolgt sind, sind mit Kennbuchstaben (KB) „Ä“ versehen.

 

Die Baumaßnahme „Grundschule am Stadtpark Steglitz: Neubau einer 2-Feld-Sporthalle (Ersatzbau); Karl-Stieler Straße 10-11 (Kapitel 3701, Titel 71542) muss zur vervollständigten Herrichtung des fusionierten Schulstandortes um weitere Maßnahmenteile und die Herstellung der Außenanlagen  erweitert werden. Die danach erwartbaren Gesamtkosten von mindestens 6,5 Mio. € übersteigen den Finanzierungsrahmen (5,5 Mio. €) für Baumaßnahmen der Pauschalen Zuweisung. Das Bauvorhaben soll daher als „große“ Maßnahme für eine gezielte Senatszuweisung angemeldet werden und fällt als „kleine“ Maßnahme weg (KB „W“).

 

Der dringend erforderliche Ersatzbau der Jugendverkehrsschule Steglitz, der Umbau von drei Schulhöfen sowie diverse notwendige Tief- und Landschaftsbaumaßnahmen sind als Neuanmeldungen (KB „N“) aufgenommen worden.

 

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister

 

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Die Vorlage wurde am 05.03.2015 in der 46. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und mit der in der Anlage beigefügten Änderung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 


Anlage zur Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vom 05.03.2015

 

 

 

Antrag zur Änderung der Investitionsplanung 2015 bis 2019

 

 

in T€

Kap/
Titel

Investitionsmaßnahme

Gesamt

2015

2016

2017

2018

2019

Rest
ab 2020

 

 

3701/
71542

Grundschule am Stadtpark
Neubau einer 2-Feld-Sporthalle

4.100
(+400)

300

 

500

1400

1350

 

 

 

 

3701/
71540

Grundschule am Karpfenteich
Neubau einer 2-Feld-Sporthalle

4.100

1100

1000

1200

691

 

 

 

 

3704/
71538

Arndt Gymnasium
Neubau einer 2-Feld-Sporthalle

 

 

 

 

250

1700

2150

 

 

3300/
71500

Neubau der Jugendverkehrsschule Steglitz

-925

 

-500

-425

 

 

 

 

 

3800/

73803

Umbau Hermann-Ehlers-Platz

-1.200

 

 

 

-100

-1000

-100

 

 

3810/
71543

Neubau PUK Schildhornstr.

-450

 

 

 

-100

-350

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Investitionsmaßnahme „Grundschule am Stadtpark, Neubau einer 2-Feld-Sporthalle“ (3701/71542) wird entsprechend der Tabelle für die Jahre 2015-2019 ausfinanziert.

Die Investitionsmaßnahmen „Neubau der Jugendverkehrsschule Steglitz“ (3300/71500), „Umbau Hermann-Ehlers-Platz“ (3800/73803) und „Neubau Personalunterkünfte Schildhornstr.“ (3810/71543) werden gestrichen, die Raten der Maßnahmen „Grundschule am Karpfenteich/2-Feld-Sporthalle“ (3701/71540) und „Arndt Gymnasium/ 2-Feld-Sporthalle“ entsprechend der Tabelle angepasst.

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

H i p p e

Für die Fraktion GRÜNE

 

Sc h e l l e n b e r g

 


--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Die BVV hat in ihrer 36. Sitzung am 18.03.2015 per Beschluss folgende Vorlage einschließlich der als Anlage beigefügten Änderung angenommen:

 

Die vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen (Anlage) für die Investitionsplanung 2015 bis 2019 werden gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG beschlossen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 


Antrag der CDU und GRÜNEN zur Änderung der Investitionsplanung 2015 bis 2019 zur BVV 18.3.2015

 

 

in T€

Kap/
Titel

Investitionsmaßnahme

Gesamt

2015

2016

2017

2018

2019

Rest
ab 2020

3701/
71542

Grundschule am Stadtpark
Neubau einer 2-Feld-Sporthalle

4.100
(+400)

300

 

500

1700

1600

 

 

3701/
71540

Grundschule am Karpfenteich
Neubau einer 2-Feld-Sporthalle

4.100

1100

1000

1200

691

 

 

3704/
71538

Arndt Gymnasium
Neubau einer 2-Feld-Sporthalle

4.100

 

 

 

 

250

1200

2650

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3300/
71500

Neubau der Jugendverkehrsschule Steglitz

-925

 

-500

-425

 

 

 

3800/

73803

Umbau Hermann-Ehlers-Platz

-1.200

 

 

 

-100

-600

-500

3810/
71543

Neubau PUK Schildhornstr.

-450

 

 

 

-100

-350

 

 

Die Investitionsmaßnahme „Grundschule am Stadtpark, Neubau einer 2-Feld-Sporthalle“ (3701/71542) wird entsprechend der Tabelle für die Jahre 2015-2018 ausfinanziert.

Die Investitionsmaßnahmen „Neubau der Jugendverkehrsschule Steglitz“ (3300/71500), „Umbau Hermann-Ehlers-Platz“ (3800/73803) und „Neubau Personalunterkünfte Schildhornstr.“ (3810/71543) werden gestrichen.

 

Die Raten der Maßnahmen „Grundschule am Karpfenteich/2-Feld-Sporthalle“ (3701/71540) und „Arndt Gymnasium/ 2-Feld-Sporthalle“ (3704/71538) werden entsprechend der Tabelle angepasst.

 

 

 

 
 

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