Drucksache - 1174/IV  

 
 
Betreff: Investitionsplanung 2015 - 2019: 20 % zusätzlich für den Schulbereich verwenden!
Status:öffentlichAktenzeichen:812
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Matz 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.01.2015 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
12.02.2015 
45. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
05.03.2015 
46. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.03.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 05.01.2015
2. BE HH vom 05.03.2015
3. Beschluss vom 18.03.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aufstellung der Investitionsplanung 2015 - 2019 von der Ermächtigung Gebrauch zu machen, ab 2016 bis zu 20 Prozent der pauschalen Zuweisung nicht investiv, sondern bei den Titeln der baulichen Unterhaltung schwerpunkt-mäßig im Schulbereich - zu veranschlagen.

 

Begründung:

 

Angesichts des viel diskutierten Sanierungsstaus in den Schulen geht Erhalt der Substanz vor Neubau. Durch die zugelassene konsumtive Verwendung von 20 Prozent der pauschalen Zuweisung für die bauliche Unterhaltung können pro Jahr 1,3 Millionen Euro zusätzlich für die bauliche Unterhaltung verausgabt werden.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 05. Januar 2015

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Buchta                            Matz

 

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Der Antrag wurde am 05.03.2015 in der 46. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 36. Sitzung am 18.03.2015 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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