Drucksache - 1163/IV  

 
 
Betreff: Trödelmarkt vor dem Rathaus unter der Kastanie
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Fengler 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
10.12.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsanfrage vom 02.12.2014
2. Schriftliche Beantwortung vom 18.12.2014

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Personen oder Personengruppe betreibt den Trödelmarkt unter der Kastanie?

 

  1. Zahlen die Veranstalter Miete für das öffentliche Straßenland und das Treppenhaus des Rathauses, das als Nachtlager benutzt wird?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 2. Dezember 2014

 

 

 

Klaus Fengler

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher Rögner-Francke,

 

Nach Zuarbeit durch die Untere Straßenverkehrsbehörde (OA 40, Herr Lehmann-Tag) und des Objektmanagements (Herr Bliemel) beantworte ich die oben genannte Kleine Anfrage wie folgt:

 

  1.    Welche Personen oder Personengruppe betreibt den Trödelmarkt unter der Kastanie?

 

Genehmigungsinhaber für den vom 6.10.-1.11.2014 wiederholt stattgefundenen Trödelmarkt im Bereich der Kastanie vor dem Rathaus Zehendorf im Teltower Damm Ecke Kirchstraße ist der Verein „Medizinische Hilfe für Vietnam e.V.“. Nach Angaben des Genehmigungsinhabers werden alle Erlöse für die Beschaffung und den Transport von medizinischen Geräten nach Vietnam eingesetzt.

 

  1.    Zahlen die Veranstalter Miete für das öffentliche Straßenland und das Treppenhaus des Rathauses, das als Nachtlager benutzt wird?

 

Der Straßeneigentümer, der Fachbereich Tiefbau des bezirklichen Straßen- und Grünflächenamtes, erhebt für die Veranstaltung keinerlei Gebühren für die Straßenland-Sondernutzung, da die vom Genehmigungsinhaber erzielten Einnahmen karitativen Zwecken zufließen und der Antragsteller als gemeinnützig anerkannt ist. Er genießt somit nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 Sondernutzungsgebührenverordnung Gebührenfreiheit.

 

Für die ebenfalls erforderliche Veranstaltungserlaubnis nach § 29 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden durch die untere Straßenverkehrsbehörde Gebühren nach Maßgabe der bundseinheitlichen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und des von der zentralen Verkehrslenkung Berlin herausgegebenen in Berlin einheitlichen Gebührenkataloges nach der Gebührennummer 263.02 in Höhe von 35,- Euro erhoben. Die Grundgebühr in Höhe von 70,- Euro wird aufgrund des geringen wirtschaftlichen Nutzens des gemeinnützigen Vereins um 50 % ermäßigt erhoben.

Dass die seit vielen Jahren im Bezirk wirkende Initiatorin des Marktes, für Ihr Engagement in Bezug auf den Verein „Medizinische Hilfe für Vietnam e.V.“ das Bundesverdientstkreuz erhalten wird zeigt, dass dieses Engagement auch andernorts sehr geschätzt wird.

 

Das Objektmanagement stellt  aus den bereits oben genannten Gründen dem Verein „Medizinische Hilfe für Vietnam e.V.“ die Räumlichkeiten im Treppenhaus kostenfrei zur Verfügung, seitdem für den Verein nicht mehr die Möglichkeit besteht, in einem nahe gelegenen Ladengeschäft seine Utensilien über Nacht unterstellen zu können. Aus brandschutzrechtlichen Gründen erfordert dies aber die Anwesenheit einer verantwortlichen Person über Nacht als Brandwache.  

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Christa Markl-Vieto

Bezirksstadträtin

 

 
 

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