Drucksache - 1127/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Berliner Wohnungsbaugesellschaft GSW aufzufordern, unverzüglich die Instandsetzung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes Doppelstubenhaus in Albrechts Teerofen 8 vorzunehmen.
Begründung:
Das Baudenkmal Doppelstubenhaus von 1736 in Albrechts Teerofen 8 verfällt seit vielen Jahren.
Das Doppelstubenhaus ist ein Zeugnis der 1. Siedlungsphase in Albrechts Teerofen und war das Wohnhaus des Teerbrenners Albrecht. Besonderheiten sind die Schwarze Küche sowie das Fachwerk.
In Kombination mit dem Landgut Eule von 1725 stellt das Doppelstubenhaus ein bedeutendes historisches Ensemble dar.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 01. Dezember 2014
Für die SPD-Fraktion
Buchta Dr. Kersten
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Der Antrag wurde am 06.01.2015 in der 37. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 34. Sitzung am 14.01.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Berliner Wohnungsbaugesellschaft GSW aufzufordern, unverzüglich die Instandsetzung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes Doppelstubenhaus in Albrechts Teerofen 8 vorzunehmen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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