Drucksache - 1119/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XII-27
B 101 zwischen Kaiser-Wilhelm- und Mühlenstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Vorberatung
02.12.2014 
36. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
10.12.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 25.11.2014
2. Begründung
3. Kenntnisnahme Stapl vom 02.12.2014

1

1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan XII-27
B101 zwischen Kaiser-Wilhelm- und Mühlenstraße

2. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Norbert Schmidt

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von Nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 25.11.2014 beschlossen,

I.          das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XII-27 für die künftige Schnellverkehrsstraße B 101 zwischen Kaiser-Wilhelm-Straße und Mühlenstraße sowie für die Grundstücke Kaiser-Wilhelm-Straße 95/115e, Bruchwitzstraße 22/40, 39/43, Langkofelweg 1/5, 9, 11b, 18, Schulstraße 14/34, 13/27 und Mühlenstraße 7/31a im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lankwitz
einzustellen.
Der Bezirksamtsbeschluss- Nr.  96/73 vom 02. Juli 1973 wurde aufgehoben.
 

II.        das Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – wurde mit der Durchführung des Beschlusses beauftragt.

Auf die beigefügte Begründung wird verwiesen.

Michael Karnetzki
Stellv. Bezirksbürgermeister

Norbert Schmidt
Bezirksstadtrata

 

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Die Vorlage wurde am 02.12.2014 in der 36. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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