Drucksache - 0899/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan X - B 17 [südlich der Schorlemerallee]
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
15.04.2014 
28. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
21.05.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 18.03.2014
2. Geltungsbereichsänderung
3. Amtsblatt
4. BE Stapl vom 15.04.2014

1

1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan X – B 17 [südlich der Schorlemerallee]

2. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Norbert Schmidt

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wird gemäß § 15 BezVG gebeten, von Nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt (BA) hat in seiner Sitzung am 18.03.2014 gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB) beschlossen,

die BVV darüber in Kenntnis zu setzen, dass zwischen den beiden nachfolgend genannten Vorlagen bzgl. der Geltungsbereichsänderung des Bebauungsplans X – B 17 widersprüchliche Aussagen bestehen. Damalige Beschlusslage war, den Geltungsbereich „um die Flächen zwischen Koserstraße, Archivstraße und Im Winkel sowie zwischen Gregor-Mendel-Straße, Schorlemerallee und Spilstraße“ zu reduzieren (siehe Anlage 1), da die Grundzüge der Planung für diese Flächen gesichert sind und somit kein Planerfordernis mehr besteht.

Die BA-Vorlage vom 15. Juli 2010 für die Sitzung am 20. Juli 2010 zur Beschlussfassung der Geltungsbereichsänderung benennt unter Punkt 4 Begründung mit Satz 5: „Das Planerfordernis ist somit für diesen Bereich nicht gegeben.“. Dagegen heißt es in der anhängigen Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV sowie in der BVV-Drucksache Nr. 1552/III vom 22.07.2010 und 15.09.2010, 3. Absatz, Satz 5 wie folgt: “Ein Planerfordernis ist somit für diesen Bereich gegeben.“. Hier wurde im Text bedauerlicherweise das Wort „nicht“ vergessen. Ein Planerfordernis ist nach damaliger Begründung und auch heute noch für die oben genannten Flächen nicht gegeben.

Auf dieser reduzierten Plangrundlage mit der vom BA beschlossenen vorgenannten Vorlage wurde das Verfahren weitergeführt. Mit dieser BVV-Vorlage wird die Übereinstimmung zwischen den beiden damaligen Vorlagen hergestellt und somit geheilt.

Mit der Amtsblattbekanntmachung vom 07. August 2013 (siehe Anlage 2) wurde der Änderungsbeschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans X – B 17 vom 17. September 2010 um die nähere Bezeichnung der Straßenabschnitte Schorlemerallee und Englerallee sowie von Grundstücken in der Peter-Lenné-Straße, die Gegenstand des Bezirksamtsbeschlusses vom 20. Juli 2010 waren, ergänzt und damit redaktionell berichtigt.

Das o.g. Bebauungsplanverfahren wurde mit dem Titel

„Bebauungsplan X – B17 für das Gelände zwischen Schorlemerallee, Englerallee, Schweinfurthstraße, Drygalskistraße, Peter-Lenne-Straße, Koserstraße, Archivstraße und Podbielskiallee, für die Grundstücke Peter-Lenne-Straße 28/42 sowie für Abschnitte der Schorlemerallee zwischen Schweinfurthstraße und Spilstraße, der Englerallee zwischen Am Erlenbusch und Schweinfurthstraße und der Archivstraße zwischen Koserstraße und Podbielskiallee im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Dahlem“

                    weitergeführt.

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Norbert Schmidt
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage wurde am 15.04.2014 in der 28. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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