Das Bezirksamt hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs 6 – 8 zu reduzieren. Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans 6 – 8 ist die Schaffung einer städtebaulich verträglichen Nachnutzung für die Grundstücke Hildburghauser Straße 224 / 232 und Hochstraße 12 – 12 B unter Berücksichtigung der bestehenden städtebaulichen sowie planungsrechtlichen Situation und im Einvernehmen mit den nachbarlichen Nutzungen. Zur Beschleunigung des Verfahrens sollen nunmehr die zum Zeitpunkt der Einleitung des B-Plan-Verfahrens in den Geltungsbereich einbezogenen, an die Hochstraße grenzenden Grundstücke – mit Ausnahme des ehemaligen unbebauten und für die fußläufige Anbindung des Geltungsbereichs an das Umfeld notwendige Grundstück Hochstraße 12 – herausgenommen werden, da diese Flächen aufgrund der vorhandenen Bebauung und Nutzung bereits den städtebaulichen Zielsetzungen und dem geltenden Planungsrecht entsprechen und somit kein erneutes Planerfordernis besteht. Das Bebauungsplanverfahren wird daher mit reduziertem Geltungsbereich unter dem neuen Titel Bebauungsplan 6 – 8 für die Grundstücke Hildburghauser Straße 224 / 234 C und 238 / 240 sowie Hochstraße 12 – 12 B im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde weitergeführt werden. |