Drucksache - 0716/IV
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, in der Walter-Linse-Straße in Berlin-Lichterfelde das gemäß der BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 18. Juni 2013 zur Drucksache 0257/IV gesetzlich zulässige alternierende Parken an einem Fahrbahnrand auch durch Verkehrzeichen kenntlich zu machen.
Begründung:
In der BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 18. Juni 2013 zur Drucksache 0257/IV teilte das Bezirksamt mit, dass die Fahrbahnbreite der Walter-Linse-Straße aktuell ein alternierendes Parken jeweils an einem Fahrbahnrand zulässt, damit für den fließenden Verkehr eine Fahrgassenbreite von 3 Metern verbleibt. Da diese Parkordnung bereits nach der StVO gesetzlich geregelt ist, bedürfe es hierfür keiner zusätzlichen Aufstellung von Verkehrszeichen. Vielen Verkehrsteilnehmern ist diese gesetzliche Vorgabe jedoch nicht geläufig; es treten zudem Probleme auf, sofern gesetzeswidrig auf beiden Seiten geparkt wird und sich nicht ermitteln lässt, wer als zweites Fahrzeug illegal geparkt hat. Das Aufstellen von Verkehrszeichen ist daher notwendig.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07. Oktober 2013
Für die Fraktion der CDU
Hippe Kronhagel
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Der Antrag wurde am 29.10.2013 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 22. Sitzung am 13.11.2013 beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, in der Walter-Linse-Straße in Berlin-Lichterfelde das gemäß der BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 18. Juni 2013 zur Drucksache 0257/IV gesetzlich zulässige alternierende Parken an einem Fahrbahnrand auch durch Verkehrzeichen kenntlich zu machen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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