Drucksache - 0707/IV (neu)  

 
 
Betreff: Regelmäßiger Bericht bezirklicher Investitionsmaßnahmen
Status:öffentlichAktenzeichen:497
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und Piraten-Fraktion
Verfasser:1. Buchta, Matz
2. Lüders
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.10.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
31.10.2013 
33. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
28.11.2013 
34. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
11.12.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 07.10.2013
2. BE HH vom 28.11.2013
3. Beitritt Piraten vom 10.12.2013
4. Beschluss vom 11.12.2013
5. dazu gehörende Jahresberichte
6. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 17.05.2016
7. Jahresbericht 2015 vom 10.06.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dem Haushaltsausschuss jährlich zum 28.02. über die Veränderungen von Investitionsmaßnahmen im jeweils vergangenen Jahr (01.01.-31.12.) wie folgt zu berichten:

 

  1. Veränderungen der Investitionsmaßnahmen in Zeit, Realisierung und Kosten
  2. Voraussichtliche Gesamtkosten der Maßnahmen
  3. Über- bzw. Unterschreitung des Ratenansatzes
  4. Baulicher Fortgang der jeweiligen Investitionsmaßnahme
  5. Vorlage ggf. neuer BPUs und VPUs bzw. von Ergänzungsunterlagen
  6. Verwendung von nicht ausgegebenen Ansatzsummen in der Haushaltswirtschaft

 

Der Bericht ist schriftlich vorzulegen, und das aufzuliefernde Zahlenmaterial ist zu begründen bzw. zu erläutern.

 

Begründung:

 

Die bezirkliche Investitionsplanung wird alle zwei Jahre beraten und beschlossen. Eine unterjährige Kontrolle seitens des Haushaltsausschusses ist schwer möglich.

 

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder erhebliche Kostensteigerungen, Fertigstellungsprobleme, Terminverschiebungen und Verschiebungen kompletter Investitionsmaßnahmen.

 

Die Berichterstattung soll dem Haushaltsausschuss die Kontrolle und Korrektureingriffe im Bereich der Investitionsmaßnahme ermöglichen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07. Oktober 2013

 

 

Für die Fraktion der SPD

 

 

Buchta                            Matz

 

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Der Antrag wurde am 28.11.2013 in der 34. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dem Haushaltsausschuss jährlich bis zum 30.06. über die Veränderungen von Investitionsmaßnahmen im jeweils vergangenen Jahr (01.01.-31.12.) wie folgt zu berichten:

 

1. Veränderungen der Investitionsmaßnahmen in Zeit, Realisierung und Kosten

2. Voraussichtliche Gesamtkosten der Maßnahmen

3. Über- bzw. Unterschreitung des Ratenansatzes

4. Baulicher Fortgang der jeweiligen Investitionsmaßnahme

5. Vorlage ggf. neuer BPUs und VPUs bzw. von Ergänzungsunterlagen

6. Verwendung von nicht ausgegebenen Ansatzsummen in der Haushaltswirtschaft

 

Der Bericht ist schriftlich vorzulegen, und das aufzuliefernde Zahlenmaterial ist zu begründen bzw. zu erläutern."

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja- Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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In der 47. Sitzung des Ältestenrats am 10.12.2013 ist die Piraten-Fraktion dem Antrag beigetreten.

 

 

Semler

Stellv. Bezirksverordnetenvorsteher

 

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Die BVV hat in ihrer 23. Sitzung am 11.12.2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dem Haushaltsausschuss jährlich bis zum 30.06. über die Veränderungen von Investitionsmaßnahmen im jeweils vergangenen Jahr (01.01.-31.12.) wie folgt zu berichten:

 

1. Veränderungen der Investitionsmaßnahmen in Zeit, Realisierung und Kosten

2. Voraussichtliche Gesamtkosten der Maßnahmen

3. Über- bzw. Unterschreitung des Ratenansatzes

4. Baulicher Fortgang der jeweiligen Investitionsmaßnahme

5. Vorlage ggf. neuer BPUs und VPUs bzw. von Ergänzungsunterlagen

6. Verwendung von nicht ausgegebenen Ansatzsummen in der Haushaltswirtschaft

 

Der Bericht ist schriftlich vorzulegen, und das aufzuliefernde Zahlenmaterial ist zu begründen bzw. zu erläutern.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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