Drucksache - 0678/IV  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung in Dahlem
Status:öffentlichAktenzeichen:439
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Eckel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.09.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Empfehlung
01.10.2013 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.10.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 09.09.2013
2. BE VerkOrd vom 01.10.2013
3. Beschluss vom 16.10.2013
4. dazu gehörige BA-Vorlage vom 28.10.2014

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob

 

-          die Edwin-Redslob-Straße von ihrer Kreuzung mit Im Winkel bis zur Otto-Appel-Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden kann,

-          die Otto-Appel-Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden kann,

-          die Einbahnstraßenregelung des Teilstücks Im Winkel/Archivstraße umgekehrt werden kann,

-          ein LKW-Fahrverbot für die oben genannten Straßen ausgesprochen werden kann,

-          bauliche Maßnahmen mit Ausnahme der nicht gewünschten Bodenschwellen zur Verkehrsberuhigung ergriffen werden können.

 

Das Ziel der zu prüfenden Maßnahmen ist die Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Wohngebiet.

 

Begründung:

 

Die Siedlung an der Edwin-Redslob- und Otto-Appel-Straße ist eine reine, in sich geschlossene Wohnsiedlung. Obwohl die Straßen nur „Zuwegungscharakter“ haben, werden sie immer öfter als „Schleichweg“ für PKW und LKW benutzt. Dies stellt für die Einwohner eine erhöhte Verkehrsbelastung und eine unnötige Gefährdung dar. Die Hauptverkehre, allen voran der LKW-Lieferverkehr, sollen über die gut ausgebaute Königin-Luise-Straße abgewickelt werden.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 9. September 2013

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

H i p p e                            Eckel

 

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Der Antrag wurde am 01.10.2013 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob

 

-          die Edwin-Redslob-Straße von ihrer Kreuzung mit Im Winkel bis zur Otto-Appel-Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden kann,

-          die Otto-Appel-Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden kann,

-          die Einbahnstraßenregelung des Teilstücks Im Winkel/Archivstraße umgekehrt werden kann,

-          ein LKW-Durchfahrtverbot für die oben genannten Straßen ausgesprochen werden kann,

-          bauliche Maßnahmen mit Ausnahme der nicht gewünschten Bodenschwellen zur Verkehrsberuhigung ergriffen werden können.

 

Das Ziel der zu prüfenden Maßnahmen ist die Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Wohngebiet.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 21. Sitzung am 16.10.2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob

 

-          die Edwin-Redslob-Straße von ihrer Kreuzung mit Im Winkel bis zur Otto-Appel-Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden kann,

-          die Otto-Appel-Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden kann,

-          die Einbahnstraßenregelung des Teilstücks Im Winkel/Archivstraße umgekehrt werden kann,

-          ein LKW-Durchfahrtverbot für die oben genannten Straßen ausgesprochen werden kann,

-          bauliche Maßnahmen mit Ausnahme der nicht gewünschten Bodenschwellen zur Verkehrsberuhigung ergriffen werden können.

 

Das Ziel der zu prüfenden Maßnahmen ist die Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Wohngebiet.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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