Drucksache - 0647/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, künftig wieder Geschäftsberichte für das Jugendamt zu erstellen und zu veröffentlichen.
Hierbei ist der erste für 2012 zu erstellen und künftig jährlich der Bezirksverordnetenver-sammlung vorzulegen.
Begründung:
Das Jugendamt hat früher jährliche Geschäftsberichte erstellt.
Die Geschäftsberichte stellen eine solide Grundlage für Informationen und Kommunikation zwischen den verschiedenen Beteiligten der Behörde, den Trägern und Familien im Bereich der Jugendhilfe dar.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09. September 2013
Für die Fraktion der SPD
Buchta Krohm
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Der Antrag wurde am 21.01.2014 in der 22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, künftig Geschäftsberichte und Jugendhilfepläne zusammenzuführen und zu veröffentlichen.
Hierbei ist der erste Bericht in neuer Form für 2014 zu erstellen und künftig jährlich der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen.
Darin sollen u. a. strategische Planungen für die Angebote der Jugendarbeit gemäß SGB VIII § 11, Angebote der Jugendsozialarbeit gemäß SGB VIII § 13 und Angebote der Familienförderung gemäß SGB VIII § 16 erfolgen. Das Bezirksamt soll hierbei insbesondere erläutern, welche Bedarfe es für die Zukunft sieht und wie die bestehenden Angebote weiterentwickelt werden sollen. Hierzu soll Folgendes berücksichtigt werden:
• bereits bestehende Angebote (Fördersumme, Anzahl Angebotsstunden Platzzahlen, Anzahl, Mitarbeiter, Öffnungszeiten, Schwerpunktsetzung der Arbeit) • Bedarf an Angeboten für die verschiedenen Zielgruppen • Größe der jeweiligen Zielgruppe • Sozialindex • Angebotsvielfalt und Schwerpunktsetzung
Die Analysen und der Bedarf sollen zum einen für den Bezirk als ganzen entwickelt werden, als auch auf die einzelnen Sozialräume bzw. Regionen heruntergebrochen werden.
Begründung:
Gemäß § 80 SGB VIII hat der öffentliche Jugendträger die Aufgabe der Jugendhilfeplanung. Um dem gerecht zu werden, soll ein Jugendhilfeplan erarbeitet werden, der dann dem Jugendhilfeausschuss zur Diskussion vorgelegt wird. Hier soll sowohl der Ist-Zustand an Angeboten erfasst werden, als auch der notwendige Bedarf. Der Bezirk soll auf dieser Basis eine strategische Jugendhilfeplanung erstellen, die als Grundlage für die Vergabe von Leistungsverträgen dient. Das Jugendamt hat früher außerdem jährliche Geschäftsberichte erstellt, deren Erweiterung und Zusammenführung mit der Planung des Jugendamtes für die Zukunft als sinnvoll erachtet wird. Anknüpfend daran stellen diese neuen Geschäftsberichte eine solide Grundlage für Informationen und Kommunikation zwischen den verschiedenen Beteiligten der Behörde, den Trägern der freien Jugendhilfe und Familien im Bereich der Jugendhilfe dar und legen die Transparenz von Planung und Verwaltungshandeln offen.“
Außerdem wurde der Betreff geändert von „Jugendamt – Erstellung von Geschäftsberichten“ in „Jugendamt – Erstellung von Geschäftsberichten auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Krohm Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 19.02.2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, künftig Geschäftsberichte und Jugendhilfepläne zusammenzuführen und zu veröffentlichen.
Hierbei ist der erste Bericht in neuer Form für 2014 zu erstellen und künftig jährlich der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen.
Darin sollen u. a. strategische Planungen für die Angebote der Jugendarbeit gemäß SGB VIII § 11, Angebote der Jugendsozialarbeit gemäß SGB VIII § 13 und Angebote der Familienförderung gemäß SGB VIII § 16 erfolgen. Das Bezirksamt soll hierbei insbesondere erläutern, welche Bedarfe es für die Zukunft sieht und wie die bestehenden Angebote weiterentwickelt werden sollen. Hierzu soll Folgendes berücksichtigt werden:
• bereits bestehende Angebote (Fördersumme, Anzahl Angebotsstunden Platzzahlen, Anzahl, Mitarbeiter, Öffnungszeiten, Schwerpunktsetzung der Arbeit) • Bedarf an Angeboten für die verschiedenen Zielgruppen • Größe der jeweiligen Zielgruppe • Sozialindex • Angebotsvielfalt und Schwerpunktsetzung
Die Analysen und der Bedarf sollen zum einen für den Bezirk als ganzen entwickelt werden, als auch auf die einzelnen Sozialräume bzw. Regionen heruntergebrochen werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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