Drucksache - 0557/IV (neu)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dem offenbar von der Bahn geplanten zweiten Ausgang unterhalb der Brücke zum Teltower Damm baurechtlich die Genehmigung zu verweigern.
Begründung:
Der geplante Ausgang zum Teltower Damm unterhalb der Brücke stellt eine große Gefahr dar. Die Unterführung ist ein Nadelöhr und wird von vielen Fußgängern und Radfahren genutzt. Der Ausgang schafft ein unkalkulierbares Gefährdungspotential.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06. Mai 2013
Für die Fraktion der SPD
Buchta Semler Kölsch
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Der Antrag wurde am 14.05.2013 in der 37. Sitzung des Ältestenrats wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dem offenbar von der Bahn geplanten zweiten Ausgang unterhalb der Brücke zum Teltower Damm baurechtlich die Genehmigung zu verweigern.“
Begründung: Unverändert.
Die Fraktionen der CDU, der GRÜNEN und der Piraten sind dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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Die BVV hat in ihrer 18. Sitzung am 15.05.2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dem offenbar von der Bahn geplanten zweiten Ausgang unterhalb der Brücke zum Teltower Damm baurechtlich die Genehmigung zu verweigern.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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