Drucksache - 0505/IV  

 
 
Betreff: Katastrophenschutz Reaktor Wannsee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Buchta 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.03.2013 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsanfrage vom 18.03.2013
2. Schriftliche Beantwortung vom 21.03.2013

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Trifft es zu, dass das Bürgeramt bei einer Anmeldung im Einzugsbereich des Forschungsreaktors Wannsee eine aktuelle Ausgabe des Katastrophenschutzplans überreicht?

 

2.      In welchen Intervallen wird der Plan überarbeitet, und wann war die letzte Neufassung?

 

3.      Werden Neufassungen des Katastrophenschutzplans den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zeitnah kostenlos durch Postwurfsendungen o. ä. zugänglich gemacht?

 

4.      Wie viele Bürgerinnen und Bürger leben im Einzugsbereich des Forschungsreaktors Wannsee, die vom Katastrophenschutzplan betroffen sind?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 18. März 2013

 

 

 

Norbert Buchta

 

 

Antwort des Bezirksamts

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die oben genannte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.              Trifft es zu, dass das Bürgeramt bei einer Anmeldung im Einzugsbereich des Forschungsreaktors Wannsee eine aktuelle Ausgabe des Katastrophenschutzplans überreicht?

 

Zu 1.:               Es ist nicht vorgesehen, dass das Bürgeramt bei einer Anmeldung von Bürgern mit Wohnsitz im Einzugsbereich des Forschungsreaktors BER II im Helmholtzzentrum Berlin, Campus Lise Meitner eine aktuelle Ausgabe des „Katastrophenschutzplans für die Umgebung des Forschungsreaktors BER II des Helmholtzzentrums Berlin GmbH“ überreicht. Ebenso ist nicht vorgesehen, dass den Bürgern im Nahbereich des BER II ein Exemplar des Katastrophenschutzplans ausgehändigt wird.

Bisher liegt der Katastrophenschutzplan zur Einsichtnahme im Bürgeramt Standort Rathaus Zehlendorf, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, im Helmholtzzentrum selbst sowie bei der Stadtverwaltung Potsdam aus.

Der Katastrophenschutzplan beinhaltet nur im Allgemeinen Teil Informationen für die Bevölkerung. Die Ablaufpläne der einzelnen Akteure enthalten interne  Informationen über verschiedene alternative Ablaufszenarien zur Gefahrenabwehr, abhängig vom eingetretenen Ereignis, den über eine computergestützte Ausbreitungsberechnung ermittelten betroffenen Gebieten sowie der Wetterlage.

Die Information der Bevölkerung mit Verhaltenshinweisen erfolgt bei Bedarf über die Medien sowie über Einsatzfahrzeuge der Polizei.

Zur Zeit setzt sich das Bezirksamt bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür ein, dass der öffentliche Teil des Katastrophenschutzplans auf deren Internetseite veröffentlicht wird.

 

2.              In welchen Intervallen wird der Plan überarbeitet, und wann war die letzte Neufassung?

 

Zu 2.               Der Katastrophenschutzplan für die Umgebung des BER II besteht aus unterschiedlichen Teilplänen der einzelnen Katastrophenschutzbehörden und wird laufend notwendigen Veränderungen angepasst. Das betrifft insbesondere die nicht öffentlichen Alarmierungslisten für die Feuerwehr und die anderen beteiligten Akteure. Die Ablaufplanungen werden von den einzelnen Akteuren eigenverantwortlich aktuell gehalten. Daher gibt es nicht einen einheitlichen „Letzten Stand“ bzw. eine Neufassung des Katastrophenschutzplans, sondern jeder Teilplan hat seinen eigenen aktuellen Stand. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Genehmigungsbehörde nach dem Atomgesetz ist Koordinator für den Katastrophenschutzplan. Sie beabsichtigt, diesen demnächst strukturell überarbeiten zu lassen.

 

3.              Werden Neufassungen des Katastrophenschutzplans den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zeitnah kostenlos durch Postwurfsendungen o.ä. zugänglich gemacht?

 

Zu 3.              Da im Katastrophenschutzplan nur die behördeninternen Abläufe festgelegt sind, besteht keine Notwendigkeit, ihn jedem Einwohner im Umfeld des Forschungsreaktors auszuhändigen.

Die im Nahbereich des BER II lebenden Anwohner werden gleichwohl über eine Broschüre des Helmholtzzentrums regelmäßig informiert. Nach § 53 Abs. 5 Strahlenschutzverordnung muss diese Information regelmäßig in fünfjährigen Abständen durch den Betreiber der Anlage erfolgen und allen betroffenen Anwohnern kostenlos zugestellt werden. In dieser Broschüre werden Informationen über die Anlage und mögliche Gefahren gegeben sowie Szenarien für den Notfall beschrieben. Sie enthält auch ein kurzes Merkblatt mit Hinweisen zum Verhalten bei einem Unfall am Forschungsreaktor BER II in deutscher, englischer und türkischer Sprache.  Die aktuelle Ausgabe hat den Stand 2009.

 

4.              Wie viele Bürgerinnen und Bürger leben im Einzugsbereich des Forschungsreaktors Wannsee, die vom Katastrophenschutzplan betroffen sind?

 

Zu 4.              Der Katastrophenschutzplan geht von verschiedenen Zonen um den Forschungsreaktor aus. Es gibt die

 

?        Zentralzone im Umkreis von 500 m um den Forschungsreaktor. Diese liegt vollständig auf dem Gelände des HZB und wird im Störfall evakuiert.

 

?        den Nahbereich im Umkreis von 500 m bis 2.500 m um den Forschungsreaktor. Dieser betrifft den Ortsteil Wannsee bis etwa zur Kreuzung Königstraße/ Wernerstraße. Hier leben ca. 4.500 Einwohner.

Je nach Ereignis und Wetterlage wird der Bevölkerung empfohlen, für mehrere Stunden im Haus zu bleiben oder -  abhängig von der Windrichtung -  wird ein Gebiet in einem Kreissektor zwischen 30° und 60° evakuiert. Bei der Empfehlung im Haus zu verbleiben, werden von der Polizei Haushaltspackungen mit Kaliumjodidtabletten zur Schilddrüsenprophylaxe verteilt. 

 

?        der Bereich im Umkreis von 2.500 m bis 4.000 m um den Forschungsreaktor (Mittelzone). Dieser umfasst das Gebiet von Wannsee bis etwa Bahnhof Wannsee/ Dreilindengrundschule und wird von ca. weiteren 5.000 Einwohnern bewohnt.

Auch für diesen Bereich wird abhängig von der herrschenden Wetter- und Windlage die Empfehlung gegeben, sich für mehrere Stunden in geschlossenen Räumen aufzuhalten. In diesem Bereich erfolgt ebenfalls die Verteilung der Kaliumjodidtabletten in Haushaltspackungen durch die Polizei. Eine Evakuierung dieses Gebietes ist nicht vorgesehen.

 

?        den Bereich im Umkreis von 4.000 m bis 8.000 m um den Forschungsreaktor. Dieser umfasst den Ortsteil Nikolassee und Teile des Ortsteils Zehlendorf etwa bis zum Bogen Schlachtensee, Fischerhüttenstraße, Glockenstraße, Rondellstraße, Camphausenstraße, Machnower Straße, Sachtlebenstraße (Außenzone). In diesem Bereich leben weitere ca. 34.000 Einwohner.

Auch für die Außenzone kann es lage- und wetterabhängig zur Empfehlung für ein Verbleiben in geschlossenen Räumen für mehrere Stunden kommen. Die Verteilung von Kaliumjodidtabletten an Erwachsene ist nicht vorgesehen, weil diese nur der Aufnahme von radioaktivem Jod durch die Schilddrüse vorbeugen sollen und die in dieser Zone zu erwartenden radioaktiven Jod-Nukleide in so geringer Dosierung vorkommen werden, dass die Nachteile der Jodidprophylaxe die Vorteile deutlich überträfen. Lediglich für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und für Schwangere wird eine Einnahme von Kaliumjodidtabletten in dieser Zone sowie im weiteren Umkreis von 20.000 m um den Forschungsreaktor – abhängig von der Wind- und Wetterlage – empfohlen. Es ist vorgesehen, die Kaliumjodidtabletten in Blisterverpackung über Ausgabestellen der betroffenen Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Hier wird von nochmals ca. 45.000 bis 50.000 Personen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ausgegangen.  

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Norbert Kopp

Bezirksbürgermeister

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen