Drucksache - 0464/IV  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode ab 1. Januar 2014
Status:öffentlichAktenzeichen:299
 Ursprungaktuell
Initiator:VorsteherVorsteher
Verfasser:Rögner-Francke 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.02.2013 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 06.02.2013
2. Beschluss vom 20.02.2013

1

 

1. Gegenstand der Vorlage:

Aufstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode ab 1. Januar 2014

2. Berichterstatter:

Bezirksverordnetenvorsteher Rögner-Francke

3. Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Aufnahme von 54 benannten Personen (vgl. beigefügte Liste) in die nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung erstellte Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode ab 1. Januar 2014.

 

4. Begründung:

Nach § 28 in Verbindung mit § 185 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen die Bezirke in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter auf.

Für den Verwaltungsbezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat der Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht Berlin die Zahl der in die Vorschlagsliste des Bezirks aufzunehmenden Personen mit 54 festgesetzt.

Hierbei soll auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter sowie auf eine angemessene Berücksichtigung eingebürgerter Mitbürger/innen geachtet werden.

Die erstellte Liste (vgl. Anlage) enthält mithin insgesamt 54 Personen (21 Frauen und 33 Männer).

Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste wurden die Vorschriften der §§ 20 bis 23, 186 VwGO hinsichtlich der von den vorgeschlagenen Personen zu erfüllenden persönlichen Voraussetzungen beachtet. Hierbei wurden auch Personen berücksichtigt, die dieses Amt bereits ausüben oder ausgeübt haben.

Nach § 28 Satz 4 VwGO ist für die Aufnahme in die Liste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

 

5. Rechtsgrundlagen:

§§ 20 bis 23, 28, 185 und 186 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316)

 

 

 

Rögner-Francke

Vorsteher

 

 

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Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 20.02.2013 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Aufnahme von 54 benannten Personen (vgl. beigefügte Liste) in die nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung erstellte Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode ab 1. Januar 2014.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen haben, liegen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 

 
 

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