Drucksache - 0451/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Geltungszeiten von temporären Halte- und Parkverbotsschildern z.B. bei Baustellen oder Umzügen anwohnerfreundlicher zu gestalten und darauf zu achten, dass der Geltungszeitraum der Verbote nur dem tatsächlichen Bedarf entspricht.
Begründung:
Häufig leiden Anwohner unter verstärktem Parkdruck durch temporäre Halte- oder Parkverbotsschilder, deren Geltungszeiten viel zu pauschal beantragt und genehmigt wird. Bei Baustellen beispielsweise wird in der Regel nachts oder am Wochenende nicht gearbeitet, so dass baustellenbezogene Halte- und Parkverbotsschilder nur während der Arbeitszeiten gelten sollten.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. Februar 2013
Für die Fraktion der CDU
H i p p e E c k e l
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Der Antrag wurde am 05.03.2013 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Geltungszeiten von temporären Halte- und Parkverbotsschildern z.B. bei Baustellen oder Umzügen anwohnerfreundlicher zu gestalten und darauf zu achten, dass der Geltungszeitraum der Verbote nur dem tatsächlichen Bedarf entspricht bzw. sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 16. Sitzung am 20.03.2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Geltungszeiten von temporären Halte- und Parkverbotsschildern z.B. bei Baustellen oder Umzügen anwohnerfreundlicher zu gestalten und darauf zu achten, dass der Geltungszeitraum der Verbote nur dem tatsächlichen Bedarf entspricht bzw. sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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