Drucksache - 0422/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Kriterien sind für eine Werbung an Straßenlaternen unabdingbar erforderlich?
2. Ist für eine ausnahmsweise erlaubte Werbung an Straßenlaternen eine Gebühr zu entrichten? Wenn ja, wie hoch ist diese?
3. Wurden für die Plakate zur Werbung für den „Zehlendorfer Weihnachtsmarkt“ die ordnungsrechtlichen Genehmigungen von den zuständigen Stellen eingeholt?
4. Wie ist das übliche Vorgehen der ordnungsrechtlichen Behörde, wenn Plakate illegal aufgehängt werden?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.12.2012
Norbert Buchta
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