Drucksache - 0422/IV  

 
 
Betreff: Werbeschilder Zehlendorfer Weihnachtsmarkt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Buchta 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
12.12.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsanfrage vom 10.12.2012

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Welche Kriterien sind für eine Werbung an Straßenlaternen unabdingbar erforderlich?

 

2.      Ist für eine ausnahmsweise erlaubte Werbung an Straßenlaternen eine Gebühr zu entrichten? Wenn ja, wie hoch ist diese?

 

3.      Wurden für die Plakate zur Werbung für den „Zehlendorfer Weihnachtsmarkt“ die ordnungsrechtlichen Genehmigungen von den zuständigen Stellen eingeholt?

 

4.      Wie ist das übliche Vorgehen der ordnungsrechtlichen Behörde, wenn Plakate illegal aufgehängt werden?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.12.2012

 

 

 

Norbert Buchta

 

 
 

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