Drucksache - 0234/IV
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Die Vorlage wurde am 12.06.2012 in der 7. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 9. Sitzung am 20.06.2012 per Beschluss folgende Vorlage angenommen: Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, aufgrund des abgewogenen und beschlossenen Ergebnisses der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch [BauGB]) und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs.2 BauGB) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] I. den Bebauungsplanentwurf 6 – 17 Ba vom 14. September 2010 mit Deckblatt vom 20. März 2012 zu beschließen sowie II. über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 6 – 17 Ba zu entscheiden. (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG]) Auf den als Anlage beigefügten Entwurf der Rechtsverordnung, das Abwägungsergebnis und den Bebauungsplanentwurf 6 – 17 Ba einschließlich Begründung wird verwiesen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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