Drucksache - 0225/IV  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung Schillerstraße
Status:öffentlichAktenzeichen:191
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne, Steinhoff 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
23.05.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Empfehlung
05.06.2012 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung vertagt     
04.09.2012 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung vertagt   
02.10.2012 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.10.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 15.05.2012
2. BE VerkOrd vom 02.10.2012
3. Beschluss vom 17.10.2012
4. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.08.2014

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Kreuzung Schiller-/Marienstraße mit einer Diagonalsperre zu versehen ist.

 

Begründung:

 

Auf schlechtem Kopfsteinpflaster verursachen Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit und Lkw erhebliche Lärmbelastungen und Gefahren für die Wohnbevölkerung. Die Anwohner haben ein Anrecht darauf, dass diese Belastungen aus dem Durchgangsverkehr minimiert werden und auf die hier engmaschig vorhandenen Hauptverkehrsstraßen beschränkt bleiben.

 

Die Diagonalsperre verhindert Durchgangsverkehr, ohne Start-Ziel-Verkehre im Wohngebiet zu verlängern.

 

Auf die Stellungnahme der Anwohner im Verkehrsausschuss am 8.5.2012 wird verwiesen.

 

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 15. Mai 2012

 

 

Für die Fraktion GRÜNE

 

 

Köhne      Steinhoff

 

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Der Antrag wurde am 02.10.2012 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Schillerstraße mit einem Durchfahrtsverbot „Anlieger frei“ zu versehen.

 

Begründung:

 

Auf schlechtem Kopfsteinpflaster verursachen Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit und Lkw erhebliche Lärmbelastungen und Gefahren für die Wohnbevölkerung. Die Anwohner haben ein Anrecht darauf, dass diese Belastungen aus dem Durchgangsverkehr minimiert werden und auf die hier engmaschig vorhandenen Hauptverkehrsstraßen beschränkt bleiben.

 

Das Durchfahrtsverbot „Anlieger frei“ verhindert Durchgangsverkehr, ohne Start-Ziel-Verkehre im Wohngebiet zu verlängern.

 

Auf die Stellungnahme der Anwohner im Verkehrsausschuss am 8.5.2012 wird verwiesen.“

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung am 17.10.2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Schillerstraße mit einem Durchfahrtsverbot „Anlieger frei“ zu versehen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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