Drucksache - 0163/IV  

 
 
Betreff: BVV-Beschluss Nr. 1298 vom 31.08.2011
Planreife beim B-Planverfahren 6-22 (Truman Plaza) Drucksache Nr. 1995/III
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Vorberatung
17.04.2012 
5. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
15.05.2012 
6. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
23.05.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 27.03.2012
2. Begründung
3. Anlage "Städtebaulicher Vertrag"
4. Kenntnisnahme Stapl vom 15.05.2012

(wird noch eingefügt)

 

1.        Gegenstand der Vorlage:

BVV-Beschluss Nr. 1298 vom 31.8.2011

Planreife beim B-Planverfahren 6-22 (Truman Plaza)

Drucksache 1995/III

2.        Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Norbert Schmidt

3. Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 31. August 2011 den folgenden Beschluss gefasst:

„Das Bezirksamt wird ersucht, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Bezirksverordnetenversammlung bezüglich des Bebauungsplans 6-22 (Truman Plaza) Planreife hinsichtlich des dortigen Gebietes „SO“ für gegeben hält.“

 

Hierzu wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 27.03.2012 beschlossen,

I.     mit den Investoren und Eigentümern der Grundstücke Clayallee 169/171 sowie Marshallstraße 8,10, Flur 27 von Dahlem, Flurstücke 145, 146, 147 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Dahlem, der Stofanel Truman Plaza Mischgebiet GmbH & Co. KG, der Stofanel Truman Plaza Wohnen GmbH & Co. KG, der Stofanel Truman Plaza Gewerbe GmbH & Co. KG sowie der Stofanel Investment AG den als Anlage 1 beigefügten Städtebaulichen Vertrag (Entwurf vom 16. März 2012) zu schließen.

II.   auf Grund des Beschlusses zu I. und auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs 6-22 mit Stand vom 16. März 2012 (entspricht dem Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger vom 11. Februar 2011 mit eingearbeitetem Abwägungsergebnis), der dem Städtebaulichen Vertrag als Anlage beiliegt, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 Abs. 3 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung - für das Grundstück Clayallee 171, Flur 27 der Gemarkung Dahlem, Flurstück 147 und Flurstück 98 (teilweise) im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Dahlem, für den Teilbereich Sondergebiet (SO) „Gesundheit und Nahversorgung“ als gegeben anzusehen. Voraussetzung der Teilplanreife für das Sondergebiet ist, dass die dort geltenden Verpflichtungen aus dem städtebaulichen Vertrag rechtsverbindlich gesichert sind.

III. auf die im Rahmen der Abwägung der frühzeitigen Beteiligungen (BA-Beschluss Nr. 1065 / 2011 vom 9. August 2011, BVV-Beschluss Nr. 1297 vom 31. August 2011) geplante Festsetzung der maximalen Höhe des 6-geschossigen Gebäudeteils des Baukörpers an der Ecke Clayallee / Argentinische Allee (Definition einer Oberkante) zu verzichten.

Es wird gebeten, den o.g. Beschluss unter Hinweis auf Pkt. III dieser Vorlage zur Beschlussfassung damit als erledigt anzusehen.

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Norbert Schmidt
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage wurde am 15.05.2012 in der 6. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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