Drucksache - 0148/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich kurzfristig bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die im Zuge der Sanierung der Eugen-Kleine Brücke mit Zeichen angeordnete Gehwegbenutzungspflicht für den Radverkehr umgehend aufgehoben wird.
Begründung:
Über die besagte Brücke im Zuge der Wismarer Straße über den Teltowkanal gibt es insbesondere im Sommer intensiven Fußgänger- und Radverkehr. So wechseln die Velorouten entlang des Teltowkanals dort auf die andere Kanalseite. Im Zuge der Bauarbeiten wurden die Gehwege auf etwa 1 m Breite eingeengt. Darauf lässt sich ohne Gefährdung von Fußgängern nicht Rad fahren. Wie die Erfahrungen des vergangenen Sommers zeigen, ist bei der geringen verfügbaren Breite selbst das Schieben eines Fahrrads mit einer unzumutbaren Behinderung des Fußgängerverkehrs verbunden. Da im übrigen Bereich der Wismarer Straße die Benutzung der Fahrbahn durch den Radverkehr erlaubt und im Bereich der Baustelle ohnehin Tempo 30 angeordnet ist, gibt es auch aus Verkehrssicherheitserwägungen keinen Grund, die Anordnung länger aufrecht zu erhalten.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14. März 2012
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Der Antrag wurde am 08.05.2012 in der 6. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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