Drucksache - 0098/IV  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Doppelhaushaltsplan 2012/13)
Status:öffentlichAktenzeichen:63
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
06.02.2012 
3. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
07.02.2012 
4. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
08.02.2012 
5. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
10.02.2012 
6. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt     
13.02.2012 
7. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt     
15.02.2012 
8. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
16.02.2012 
9. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt     
21.02.2012 
10. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
23.02.2012 
11. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
28.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsdringlichkeitsvorlage vom 17.01.2012
2. BE HH vom 23.02.2012
3. Beschluss Nr. 63 vom 28.02.2012
4. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 21.05.2013

1

 

1.Gegenstand der Vorlage:Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf
für die Haushaltsjahre 2012 und 2013
(Doppelhaushaltsplan 2012/13)

 

 

2.Berichterstatter:Bezirksbürgermeister Kopp

 

 

3.Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Doppelhaushaltsplan 2012/13 des Bezirks Steglitz-Zehlendorf wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschluss­zahlen beschlossen:

Für das Haushaltsjahr 2012:

Einnahmen .......................................................482.399.000 €

Ausgaben .........................................................482.399.000 €

Verpflichtungsermächtigungen ............................3.840.000 €

Für das Haushaltsjahr 2013:

Einnahmen ......................................................484.247.900 €

Ausgaben ............................................... ........484.247.900 €

Verpflichtungsermächtigungen ............................1.442.000 €

 

4.Begründung:

 

a)Allgemeines:

Die dem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufga­ben zur Verfügung stehende Finanz­summe setzt sich aus der Globalsummenzuweisung der SenFin gemäß § 26 a LHO sowie den über die Einnahmenvorgabe hinausgehenden Einnahmenan­sätzen des Bezirks zusammen.

Die Berechnung des Produktsummenbudgets (PSB) durch die SenFin erfolgte voll­ständig auf Basis der Kostenrechnungsergebnisse des Basisjahres 2010. In dieser Budgetberechnung sind wie in der Vergangenheit Personalkosten, Sach­kosten des ehemaligen A-Teils und ein erheblicher Teil der Transferausgaben enthalten.

Ausgabenseitig folgte die innerbezirkliche Zuweisung hinsichtlich der aus dem PSB zu finanzierenden Kosten der Budgetierungslogik. Dementsprechend hat das Be­zirksamt produktorientiert berechnete Eckwerte für die einzelnen Ämter be­schlos­­sen. Die sich nach der Ansatzbildung je Amt ggf. ergebenen Über- bzw. Unter­schreitungen gegen­über den jeweiligen Eckwerten waren nach der Neu­gliederung des Bezirksamtes im Rahmen der neuen Abteilungsstrukturen auf­zulösen.

Die Zu­weisung und Planung von Investitionsmitteln, Transfer­aus­ga­ben außerhalb des PSB, Ausgaben für investive Beschaffungen sowie der ein­nahme­abhängigen Aus­gaben erfolgte außerhalb der Eckwertezuweisung.

 

b)Einzelaspekte:

1)Pauschalen im Haushaltsplan

Die Abteilungen "Jugend, Gesundheit, Umwelt und Tiefbau", "Immobilien und Ver­kehr" sowie "Soziales und Stadtentwicklung" haben ihre Abteilungseckwerte bei der Ansatzbildung über­schrit­ten, so dass in entsprechendem Umfang pauschale Min­derausgaben veran­schlagt werden mussten.

a) bei 3320/46201 in Höhe von -445.000 €

b) bei 3330/46201 in Höhe von -116.000 €

c) bei 3340/46201 in Höhe von -100.000 €

Die Veranschlagung der pauschalen Minderausgaben im Kapitel 5950 sind auf unterschiedliche Sachverhalte zurückzuführen.

a) 5950/37101

Der Ansatz entspricht dem bezirksbezogenen Anteil an der erwarteten weiteren Plafondaufstockung im Rahmen der Haushaltsberatungen im Abgeordnetenhaus.

b) 5950/46201

Der Ansatz entspricht den erwarteten Minderausgaben für Personalausgaben aufgrund der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung gemäß Art. 89 VvB.

c) 5950/97202

Der Ansatz bildet - wie in den Vorjahren - die erwartete Beteiligung des Bezirks an der Transferkostensteuerung ab.

2)Mindestveranschlagungsvorgaben der SenFin

Die SenFin hat den Bezirken erneut für Lehr- und Lernmittel sowie für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung Mindestveranschlagungsvorgaben gemacht. Für Steglitz-Zehlendorf gelten folgende Beträge:

20122013

Lehrmittel                               2.192.300 €              2.192.300 € 

Lernmittel                              1.096.200 €              1. 096.200 €

Hochbauunterhaltung                      9.627.100 €        9.627.100 €

Tiefbauunterhaltung                       3.453.700 €              3.453.700 €

Diese Vorgaben konnten bei der Veranschlagung eingehalten werden.

 

3)Spiegelung der Ansätze 2012 nach 2013

Wie in der Vergangenheit sind die meisten Haushaltsansätze 2013 in derselben Höhe wie 2012 (gespiegelt) gebildet worden. Da wie bereits im letzen Doppel­haus­halt für den Abschluss des letzten Haushaltsjahres (hier 2011) nur Merkansätze gebildet werden durften, erfolgt der Ausgleich durch die Ansatzbildung bei 5950/35903. Im Rahmen der Neubudgetierung 2013 erfolgt die entsprechende Anpassung an den tatsächlichen Abschluss 2011.

4)Änderungen der I-Planungsdaten 2012/13

Im Laufe der Zeit haben sich hinsichtlich einzelner investiver Maßnahmen gegenüber der von der Bezirksverordnetenversammlung zuletzt am 22.06.2011 in fortgeschrie­be­ner Form beschlossenen Investitionsplanung 2011 bis 2015 neue Erkenntnisse ergeben, die - soweit sie die Haushaltsjahre 2012/13 betreffen - in den Plan eingear­beitet sind und im Folgenden erläutert wer­den.

Die berlineinheitliche Vorgabe der Einführung des neuen Sekundarschulkapitels 3702 bereits mit der Haushaltsplanung 2012/13 auch für laufende Baumaßnahmen erfordert die entsprechende „Umbenennung“ der bisher unter 3732/71534, 3732/ 71537 sowie 3734/71529 geführten Maßnahmen. Die Maßnahmen 4060/71531 und 4720/71678 sind nach den Haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) korrekterweise in anderen Titelgruppen zu veranschlagen und werden daher unter 4060/71631 und 4720/71578 weitergeführt.

 

5)Gender Budgeting

Wie in den Vorjahren sind die gemäß des RdB-Beschlusses vom 18.12.2008 von
der Be­zirksverwaltung ermittelten Genderdaten im Vorbericht zum Haushaltsplan wiedergegeben.

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister

 

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Der Haushaltsausschuss hat den vom Bezirksamt vorgelegten Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 in neun Sitzungen ausführlich beraten und hierzu folgende Beschlussempfehlung abgegeben:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:

 

Für das Haushaltsjahr 2012:

Einnahmen .............................................482.653.000 €

Ausgaben ...............................................482.653.000 €

Verpflichtungsermächtigungen ...............3.840.000 €

Für das Haushaltsjahr 2013:

Einnahmen .............................................484.491.900 €

Ausgaben ...............................................484.491.900 €

Verpflichtungsermächtigungen ..............2.020.000 €

 

unter Einfluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen auf den folgenden Seiten:

 

  1. Ansatzänderung 2012 und 2013

 

 

B.  Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen

 

  1. Das Bezirksamt wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks des Bezirkshaushaltsplans (einschl. der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen.

 

  1. Bei Kapitel 4011, Titel 53401 sind in 2012 und 2013 vom Ansatz 5.000 € für ein Jugendhaushaltsbudget bereitzustellen. Die Umsetzung wird dem Kinder- und Jugendbüro übertragen.

 

  1. Bei Kapitel 4211, Titel 51900 sind im Jahr 2012 und 2013 je 100.000 € zweckgebunden zur Durchführung energiesparender Maßnahmen zu verwenden.

 

  1. Bei Kapitel 4720, Titel 52190 sollen die in 2011 gebildeten Ausgabereste in Höhe von jeweils 100.000 € in 2012 und 2013 (nach erneuter Restebildung) zur Neupflanzung von Straßenbäumen verwendet werden. Die Verwendung der Mittel ist über ein separates Unterkonto nachzuweisen.

 

 

Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde in der 11. Sitzung des Haushaltsausschusses am 23.02.2012 mit 10 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 5. Sitzung am 28.02.2012 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:

 

Für das Haushaltsjahr 2012:

Einnahmen .............................................482.653.000 €

Ausgaben ...............................................482.653.000 €

Verpflichtungsermächtigungen ...............5.540.000 €

Für das Haushaltsjahr 2013:

Einnahmen .............................................484.491.900 €

Ausgaben ...............................................484.491.900 €

Verpflichtungsermächtigungen ..............8.140.000 €

 

unter Einfluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen auf den folgenden Seiten:

 

  1. Ansatzänderung 2012 und 2013

 

C.     Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen

 

  1. Das Bezirksamt wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks des Bezirkshaushaltsplans (einschl. der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen.

 

  1. Bei Kapitel 4011, Titel 53401 sind in 2012 und 2013 vom Ansatz 5.000 € für ein Jugendhaushaltsbudget bereitzustellen. Die Umsetzung wird dem Kinder- und Jugendbüro übertragen.

 

  1. Bei Kapitel 4211, Titel 51900 sind im Jahr 2012 und 2013 je 100.000 € zweckgebunden zur Durchführung energiesparender Maßnahmen zu verwenden.

 

  1. Bei Kapitel 4720, Titel 52190 sollen die in 2011 gebildeten Ausgabereste in Höhe von jeweils 100.000 € in 2012 und 2013 (nach erneuter Restebildung) zur Neupflanzung von Straßenbäumen verwendet werden. Die Verwendung der Mittel ist über ein separates Unterkonto nachzuweisen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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