Drucksache - 0076/IV
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, im Rahmen der Bebauung des Geländes des ehemaligen „Oskar-Helene-Heimes“ verbindlich dafür zu sorgen, dass dort weder ein Reformhaus, noch sonstiger Einzelhandel, der auch in der Ladenstraße Onkel-Toms-Hütte vertreten ist, baurechtlich entstehen kann. Ggf. ist ein dies sichernder Bebauungsplan aufzustellen, ggf. auch parallel oder nachgängig zu einer zu erteilenden Baugenehmigung.
Begründung:
Grundlage der bisherigen Überlegungen zur Bebauung des Geländes war der Ausschluss von Einzelhandel. Gerade in der Diskussion über den Einzelhandelsstandort Truman Plaza in unmittelbarer Nähe des Geländes des OHH trat die Besorgnis der Schwächung der Ladenstraße zu Tage. Da das dortige Reformhaus eine große Anziehungskraft besitzt, soll keine Schwächung durch Einzelhandel, der am Standort OHH ohnehin nicht vorgesehen war, erfolgen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09. Januar 2012
Für die CDU-Fraktion
H i p p eM c L a u g h l i n
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Der Antrag wurde am 29.03.2012 in der 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, im Rahmen der Bebauung des Geländes des ehemaligen „Oskar-Helene-Heimes“ verbindlich dafür zu sorgen, dass durch die Entwicklung dieses Geländes der Bestand der Ladenstraße Onkel-Toms-Hütte nicht gefährdet wird. Ggf. ist ein dies sichernder Bebauungsplan aufzustellen, ggf. auch parallel oder nachgängig zu einer zu erteilenden Baugenehmigung.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Walter Ausschussvorsitzender
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Der Antrag wurde am 17.04.2012 in der 5. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 3 Enthaltungen in der folgenden Ursprungsfassung angenommen:
„Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, im Rahmen der Bebauung des Geländes des ehemaligen „Oskar-Helene-Heimes“ verbindlich dafür zu sorgen, dass dort weder ein Reformhaus, noch sonstiger Einzelhandel, der auch in der Ladenstraße Onkel-Toms-Hütte vertreten ist, baurechtlich entstehen kann. Ggf. ist ein dies sichernder Bebauungsplan aufzustellen, ggf. auch parallel oder nachgängig zu einer zu erteilenden Baugenehmigung.“
Begründung: Unverändert.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der Ursprungsfassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 25.04.2012 beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, im Rahmen der Bebauung des Geländes des ehemaligen „Oskar-Helene-Heimes“ verbindlich dafür zu sorgen, dass dort weder ein Reformhaus, noch sonstiger Einzelhandel, der auch in der Ladenstraße Onkel-Toms-Hütte vertreten ist, baurechtlich entstehen kann. Ggf. ist ein dies sichernder Bebauungsplan aufzustellen, ggf. auch parallel oder nachgängig zu einer zu erteilenden Baugenehmigung.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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