Drucksache - 2005/III  

 
 
Betreff: Abwahl einer Patientenfürsprecherin und Neuberufung eines Patientenfürsprechers für das HELIOS Klinikum Emil von Behring des Bezirks nach § 26 des Landeskrankenhausgesetzes durch die Bezirksverordnetenversammlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
31.08.2011 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit Empfehlung

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 22.08.2011
Erledigung vom 19.10.2011

1



1. Gegenstand der Vorlage:

Abwahl einer Patientenfürsprecherin und Neuberufung eines Patientenfürsprechers für das HELIOS Klinikum Emil von Behring des Bezirks nach § 26 des Landes­kranken­haus­gesetzes durch die Bezirks­verordneten­versammlung

2. Berichterstatterin:

Bezirksstadträtin Loth

3. Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt Herrn …………… gemäß § 26 LKG zum Patienten­fürsprecher des HELIOS Klinikums Emil von Behring und entlässt Frau …………….. aus diesem Amt.

4. Begründung:

Die bisherige Patientenfürsprecherin, Frau ……….., bittet um vorzeitige Entlassung aus ihrem Ehrenamt. Der am 21.02.2007 von der BVV zum Patientenfürsprecher der West-Klinik-Dahlem gewählte Herr …………….. hat sich bereit erklärt, zusätzlich auch für das HELIOS Klinikum Emil von Behring bereitzustehen und Frau ……….. abzulösen. Das Krankenhaus ist einverstanden.

Kopp
Bezirksbürgermeister

Loth
Bezirksstadträtin

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen haben, liegen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 

 

 

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Die Vorlage ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 3. Wahlperiode verfallen.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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