Drucksache - 2000/III  

 
 
Betreff: Berechtigungskriterien bezüglich Vorsitz des Prüfungsausschusses zur Durchführung der Abiturprüfungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Berning 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
31.08.2011 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsanfrage vom 23.08.2011

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Trifft es zu, dass im Bezirk Steglitz-Zehlendorf Schulaufsichtsbeamte/- innen Abiturvorsitze übernommen haben und weiter übernehmen, die entgegen den Vorschriften der VO-GO (§ 32) eine Befähigung für die Laufbahn des/der Studienrates/-rätin nicht nachweisen können?

 

2.       Wie vielen im Bezirk eingesetzten Schulaufsichtsbeamten/ -innen wurde die dafür erforderliche Laufbahnzuerkennung (gemäß VO-GO § 32) erteilt?

 

3.       Welche beruflichen (fachliche Kompetenzen/ Zusatzprüfungen u. ä.) Voraussetzungen sind für dieses Laufbahnzuerkennungsverfahren notwendig?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 23. August 2011

 

 

 

Marion Berning

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen