Drucksache - 1948/III
1. Gegenstand der Vorlage: Zustimmung zur Erneuerung der Regenentwässerung im Ostpreußendamm zwischen Herwarthstraße und Bäkestraße.
2. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Uwe Stäglin
3. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der Erneuerung der Regenentwässerung im Ostpreußendamm von Herwarthstraße bis Bäkestraße wird zugestimmt. Die für die Baumaßnahme aufzuwendenden Kosten sind gemäß Straßenausbaubeitragsgesetz abzurechnen.
Begründung: Das Bauprogramm vom 11.03.2009 der Berliner Wasserbetriebe für die Erneuerung von Straßenentwässerungsanlagen im Ostpreußendamm zwischen Herwarthstraße und Bäkestraße liegt vor. Darin wird ausgeführt und begründet, dass die Erneuerungsarbeiten unumgänglich sind. Das Bauprogramm beschränkt sich hier zulässig auf eine Teilstrecke gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 StrABG. Das Herstellungsjahr der Regenentwässerung ist nicht mehr feststellbar, muss jedoch vor 1969 liegen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 50 Jahre. Die Berliner Wasserbetriebe sind gemäß Rahmenvertrag zur Straßenentwässerung vom Land Berlin unter anderem mit dem Betrieb, der Unterhaltung und der Erneuerung der vorhandenen Straßenentwässerungsanlagen beauftragt. In diesem Zusammenhang werden die Anlagen in regelmäßigen Zyklen gewartet und überprüft. Bei Feststellung von Schäden werden diese den zuständigen Fachabteilungen der BWB angezeigt und in den Instandsetzungs- und Erneuerungsprogramm aufgenommen. Bei der letzten Untersuchung der beiden Betonkanäle im Ostpreußendamm wurden vor allem Korrosionsschäden der SKL 2 und 3 festgestellt. Die vorhandenen Kanäle sind damit derzeit nicht einsturzgefährdet. Das Schlauchverfahren, als kostengünstiges Erneuerungsverfahren, kann aber nur angewendet werden, wenn das "alte Rohr" noch weitgehendst als Bauhülle zur Verfügung steht. Dies ist in den beiden Haltungen im Ostpreußendamm gerade noch gegeben. Eine weitere Verzögerung der Sanierung führt ansonsten zu der wesentlich kostenintensiveren Bauweise Abbruch / Neubau des Kanals und zu einer erheblicheren Behinderung des Verkehrs während der Bauzeit. Die Korrosion wird hauptsächlich durch den Eintrag von organischen Bestandteilen (Laub, Hundekot usw.) und deren Faulgase verursacht. Auch die hier vorgesehene Schlauchsanierung stellt eine Erneuerung gemäß § 2 Abs. 3 StrABG dar. Wandstärke und Stabilität des Inlinerschlauches sind vorliegend so bemessen, dass nach der Härtung des Schlauches dieser auf Grund eigener Stabilität dem Bodendruck auch ohne die alte Ummantelung standhalten kann. Der Schlauch ist selbst tragfähig und ersetzt die alte Anlage in vollem Umfang. Da der abzurechnende Regenwasserkanal sowohl der Straßen- als auch der Grundstücksentwässerung dient, sind die geschätzten Kosten entsprechend Tz. 2.1.4.3 der AV StrABG zur Hälfte in die Berechnungen eingegangen. Mit Schreiben vom 01.09.2010 wurden die 90 beitragspflichtigen Anlieger gem. § 3 Abs. 3 StrABG über die Ausbaumaßnahme und den nach derzeitiger Sach- und Rechtslage voraussichtlich auf das jeweilige Grundstück entfallenden Ausbaubeitrag informiert. Gleichzeitig wurden der Ausbauplan und die Baubeschreibung der Baumaßnahme im Internet zur Einsichtnahme veröffentlicht. Auf Grund dieser Informationen gingen im Fachbereich Tiefbau bis zum 15.10.2010 keine Hinweise von Beitragspflichtigen ein, inhaltliche Vorschläge für die Straßenausbauplanung wurden nicht vorgetragen. Durch die geplante Baumaßnahme entstehen Kosten in Höhe von geschätzten 23.416 €, von denen nur 45 % auf die anliegenden Grundstücke umgelegt werden, weil es sich bei dem Ostpreußendamm um eine Hauptverkehrsstraße handelt. Die nach Durchführung und Abrechnung der Ausbaumaßnahme zu erwartenden Einnahmen an Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 10.500 € werden helfen, die von der Senatsverwaltung für Finanzen geforderten Einnahmevorgaben im Einnahmefeld E03 zu erfüllen.
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Die Vorlage wurde am 19.07.2011 in der 56. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung der Vorlage empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die Vorlage ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 3. Wahlperiode verfallen.
Rögner-Francke BVVorsteher
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