Drucksache - 1908/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt möge in der Lausanner Straße Verkehrskontrollen auf Geschwindigkeit durchführen oder die zuständigen Stellen dazu veranlassen, Verkehrskontrollen durchzuführen. Dazu sollen in Nichtferienzeiten sowohl an Werktagen als auch Wochenenden die gefahrenen Geschwindigkeiten ermittelt und ausgewertet werden. Der BVV ist bis zum 01.10.2011 zu berichten.
Begründung:
Anwohner haben auf die Nichteinhaltung der dort geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und der damit einhergehenden Gefährdung der dort wohnenden Kinder aufmerksam gemacht. Hier ist für Abhilfe zu sorgen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 9. Mai 2011
Für die Fraktion der CDU
Hippe Mc Laughlin Eckel
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Der Antrag wurde am 07.06.2011 in der 54. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass Verkehrskontrollen in der Lausanner Straße durchgeführt werden.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 22.06.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass Verkehrskontrollen in der Lausanner Straße durchgeführt werden.
Rögner-Francke BVVorsteher
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