Drucksache - 1890/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Steglitz-Zehlendorf eine Artothek einzurichten, die interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, gegen eine geringe Gebühr graphische Werke, Skulpturen und Gemälde auszuleihen. Es soll auch geprüft werden, wie dieses Angebot auch für Kinder nutzbar gemacht werden kann. Außerdem soll für eine entsprechende Bewerbung des Angebots gesorgt werden, dies schließt eine attraktive Internetseite mit Fotos von ausleihbaren Werken ein.
Begründung:
„Die Kunst hat eine andere Aufgabe zu erfüllen, als gekauft zu werden. [...] Unsere Aufgabe ist die Erziehung sowohl des Künstlers als auch des Publikums [...] zur Selbständigkeit des Urteils und Belebung des Interesses für die Kunst durch Abwechslung. [...]“ Arthur Segal, 1924
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06.04.2011
Für die FDP-Fraktion
Breidenbach Ehrhardt
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Der Antrag wurde am 19.05.2011 in der 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob in Steglitz-Zehlendorf eine Artothek eingerichtet werden kann, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, gegen eine geringe Gebühr graphische Werke, Skulpturen und Gemälde auszuleihen. Es soll auch geprüft werden, wie dieses Angebot auch für Kinder nutzbar gemacht werden kann. Außerdem soll für eine entsprechende Bewerbung des Angebots gesorgt werden, dies schließt eine attraktive Internetseite mit Fotos von ausleihbaren Werken ein.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 5 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Ehrhardt Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste wurde am 14.07.2011 in der 62. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 51. Sitzung am 31.08.2011 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke BVVorsteher
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