Drucksache - 1826/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Teile des Geländes des ehemaligen Oskar-Helene-Heims nach § 35 Naturschutzgesetz Berlin der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 7. März 2011
Für die Fraktion der CDU
Hippe Platzeck
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Der Antrag wurde am 05.04.2011 in der 52. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Teile des Geländes des ehemaligen Oskar-Helene-Heims nach § 35 Naturschutzgesetz Berlin oder aufgrund anderen Rechts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 48. Sitzung am 13.04.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Teile des Geländes des ehemaligen Oskar-Helene-Heims nach § 35 Naturschutzgesetz Berlin oder aufgrund anderen Rechts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.
Rögner-Francke BVVorsteher
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