Drucksache - 1826/III  

 
 
Betreff: Oskar-Helene-Heim in Zehlendorf öffnen
Status:öffentlichAktenzeichen:1195
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Platzeck 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.03.2011 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
05.04.2011 
52. ordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
13.04.2011 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 07.03.2011
BE Stapl vom 05.04.2011
Beschluss vom 13.04.2011
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 25.03.2014

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Teile des Geländes des ehemaligen Oskar-Helene-Heims nach § 35 Naturschutzgesetz Berlin der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 7. März 2011

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

Hippe                                          Platzeck

 

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Der Antrag wurde am 05.04.2011 in der 52. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Teile des Geländes des ehemaligen Oskar-Helene-Heims nach § 35 Naturschutzgesetz Berlin oder aufgrund anderen Rechts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 48. Sitzung am 13.04.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Teile des Geländes des ehemaligen Oskar-Helene-Heims nach § 35 Naturschutzgesetz Berlin oder aufgrund anderen Rechts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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