Drucksache - 1713/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftige Sondernutzungserlaubnisse für die Obst- bzw. Blumenhändler in der Fußgänger-Unterführung des S-Bahnhofs Zehlendorf auf eine Tiefe von 100 cm unmittelbar vor den Läden zu beschränken. Für die Flächen vor den Betonwänden in den Eingangsbereichen werden keine Sondernutzungserlaubnisse mehr erteilt.
Begründung:
Die öffentliche Nutzung der Fußgänger-Unterführung des S-Bahnhofs Zehlendorf ist durch eine Grunddienstbarkeit gesichert. Die derzeitige Situation ist für die Fußgänger und S-Bahn-Nutzer nahezu unzumutbar, zumal es sich um den einzigen Fluchtweg vom Bahnsteig handelt. Im Interesse der Verkehrssicherheit sollten die privat genutzten Flächen reduziert werden (vgl. auch Schr. A 351/III), zumal der Werbeeffekt für die rufenden Händler dadurch kaum geschmälert wird.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06.12.2010
Für die SPD-Fraktion
Karnetzki Dr. Linde
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Der Antrag wurde am 01.02.2011 in der 50. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftige Ausnahmegenehmigungen für die Obst- bzw. Blumenhändler in der Fußgänger-Unterführung des S-Bahnhofs Zehlendorf auf eine Tiefe von 100 cm unmittelbar vor den Läden zu beschränken. Für die Flächen vor den Betonwänden in den Eingangsbereichen werden keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt.“
Begründung: Unverändert.
Außerdem wurde der Betreff geändert von „Beschränkung von Sondernutzungserlaubnissen in der Unterführung S-Bahnhof Zehlendorf“ in „Beschränkung von Ausnahmegenehmigungen in der Unterführung S-Bahnhof Zehlendorf:“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 46. Sitzung am 16.02.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftige Ausnahmegenehmigungen für die Obst- bzw. Blumenhändler in der Fußgänger-Unterführung des S-Bahnhofs Zehlendorf auf eine Tiefe von 100 cm unmittelbar vor den Läden zu beschränken. Für die Flächen vor den Betonwänden in den Eingangsbereichen werden keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt.
Rögner-Francke BVVorsteher
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