Drucksache - 1713/III  

 
 
Betreff: Beschränkung von Ausnahmegenehmigungen in der Unterführung S-Bahnhof Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:1128
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Karnetzki, Dr. Linde 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Empfehlung
04.01.2011 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr vertagt     
01.02.2011 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.02.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 06.12.2010
BE WiVerk vom 01.02.2011
Beschluss vom 16.02.2011
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.04.2011

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftige Sondernutzungserlaubnisse für die Obst- bzw. Blumenhändler in der Fußgänger-Unterführung des S-Bahnhofs Zehlendorf auf eine Tiefe von 100 cm unmittelbar vor den Läden zu beschränken. Für die Flächen vor den Betonwänden in den Eingangsbereichen werden keine Sondernutzungserlaubnisse mehr erteilt.

 

Begründung:

 

Die öffentliche Nutzung der Fußgänger-Unterführung des S-Bahnhofs Zehlendorf ist durch eine Grunddienstbarkeit gesichert. Die derzeitige Situation ist für die Fußgänger und S-Bahn-Nutzer nahezu unzumutbar, zumal es sich um den einzigen Fluchtweg vom Bahnsteig handelt. Im Interesse der Verkehrssicherheit sollten die privat genutzten Flächen reduziert werden (vgl. auch Schr. A 351/III), zumal der Werbeeffekt für die rufenden Händler dadurch kaum geschmälert wird.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06.12.2010

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Karnetzki              Dr. Linde

 

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Der Antrag wurde am 01.02.2011 in der 50. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftige Ausnahmegenehmigungen für die Obst- bzw. Blumenhändler in der Fußgänger-Unterführung des S-Bahnhofs Zehlendorf auf eine Tiefe von 100 cm unmittelbar vor den Läden zu beschränken. Für die Flächen vor den Betonwänden in den Eingangsbereichen werden keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Außerdem wurde der Betreff geändert von „Beschränkung von Sondernutzungserlaubnissen in der Unterführung S-Bahnhof Zehlendorf“ in „Beschränkung von Ausnahmegenehmigungen in der Unterführung S-Bahnhof Zehlendorf:“

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 46. Sitzung am 16.02.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftige Ausnahmegenehmigungen für die Obst- bzw. Blumenhändler in der Fußgänger-Unterführung des S-Bahnhofs Zehlendorf auf eine Tiefe von 100 cm unmittelbar vor den Läden zu beschränken. Für die Flächen vor den Betonwänden in den Eingangsbereichen werden keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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