Drucksache - 1696/III (neu)
1. Gegenstand der Vorlage : Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2009
2. Berichterstatter : Bezirksbürgermeister Kopp
3. Beschlussentwurf : Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs.7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs.4 LHO und § 38 Abs.1 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen, in den vorgelegten Nachweisungen enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:
Überplanmäßige Ausgaben 34.834,15 EUR
Außerplanmäßige Ausgaben 1.333.051,97 EUR
Überplanmäßige Verpflichtungs- ermächtigungen keine
Außerplanmäßige Verpflichtungs- ermächtigungen 799.100,00 EUR
A. Begründung:
Im Laufe des Haushaltsjahres 2009 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen auch kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs.6 LHO) möglich war, mussten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Höhere oder neue Verpflichtungen gegenüber dem Haushaltsplan waren in jedem Falle nur als Haushaltsüberschreitungen möglich. Haushaltsüberschreitungen sind nach § 37 und § 38 der Landeshaushaltsordnung nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig. Sie bedürfen der nachträglichen Genehmigung der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs.7 LHO).
Die Übersicht über die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.
Über die im ersten Halbjahr 2009 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen hat die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer 34. Sitzung am 16.12.2009 Kenntnis genommen (Drs. Nr. 1299/III - Bezirksamt).
Die jetzt vorgelegte Nachweisung enthält allerdings nicht mehr die zugelassenen, sondern die tatsächlich geleisteten Haushaltsüberschreitungen.
B. Rechtsgrundlage:
§ 37 Abs.7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs.4 und § 38 Abs.1 LHO
C. Auswirkungen auf den Haushaltsplan:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2009.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine.
Kopp Bezirksbürgermeister
Die Vorlage zur Beschlussfassung (Drs. 1696/III) wurde am 06.01.2011 in der 55. Sitzung des Haushaltsausschusses durch die Vorlage Drs. 1696/III (neu) ersetzt und beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme bei keiner Enthaltung beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
----------------------------------------------------------------
Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 19.01.2011 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs.7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs.4 LHO und § 38 Abs.1 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen, in den vorgelegten Nachweisungen enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:
Überplanmäßige Ausgaben 34.834,15 EUR
Außerplanmäßige Ausgaben 1.333.051,97 EUR
Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen keine
Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 799.100,00 EUR
Rögner-Francke BVVorsteher
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |