Drucksache - 1696/III (neu)  

 
 
Betreff: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2009
Status:öffentlichAktenzeichen:1090
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
06.01.2011 
55. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.01.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 16.11.2010
Anlage
Ersetzungsvorlage des Bezirksamts sowie BE Haushalt vom 06.01.2011
Beschluss vom 19.01.2011

1

 

1. Gegenstand der Vorlage :              Genehmigung von über- und außerplanmäßigen

Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2009

 

2. Berichterstatter :              Bezirksbürgermeister Kopp

 

3. Beschlussentwurf :              Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt

gemäß § 37 Abs.7 LHO in Verbindung mit

§ 37 Abs.4 LHO und               § 38 Abs.1 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen, in den vorgelegten Nachweisungen enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:

 

 

              Überplanmäßige Ausgaben              34.834,15 EUR

 

              Außerplanmäßige Ausgaben              1.333.051,97 EUR

 

              Überplanmäßige Verpflichtungs-

              ermächtigungen              keine

 

              Außerplanmäßige Verpflichtungs-

              ermächtigungen              799.100,00 EUR

 

 

A. Begründung:

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2009 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen auch kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs.6 LHO) möglich war, mussten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden.

Höhere oder neue Verpflichtungen gegenüber dem Haushaltsplan waren in jedem Falle nur als Haushaltsüberschreitungen möglich. Haushaltsüberschreitungen sind nach § 37 und § 38 der Landeshaushaltsordnung nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig. Sie bedürfen der nachträglichen Genehmigung der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs.7 LHO).

 

Die Übersicht über die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.

 

Über die im ersten Halbjahr 2009 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen hat die Bezirksverordneten­versammlung in ihrer 34. Sitzung am 16.12.2009 Kenntnis genommen (Drs. Nr. 1299/III - Bezirksamt).

 

Die jetzt vorgelegte Nachweisung enthält allerdings nicht mehr die zugelassenen, sondern die tatsächlich geleisteten Haushaltsüberschreitungen.

 

B.              Rechtsgrundlage:

 

§ 37 Abs.7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs.4 und § 38 Abs.1 LHO

 

C.              Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushalts­ergeb­nis­ses 2009.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

              keine.

 

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister

 

 

Die Vorlage zur Beschlussfassung (Drs. 1696/III) wurde am 06.01.2011 in der 55. Sitzung des Haushaltsausschusses durch die Vorlage Drs. 1696/III (neu) ersetzt und beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme bei keiner Enthaltung beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 19.01.2011 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs.7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs.4 LHO und § 38 Abs.1 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen, in den vorgelegten Nachweisungen enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:

 

Überplanmäßige Ausgaben                            34.834,15 EUR

 

Außerplanmäßige Ausgaben                            1.333.051,97 EUR

 

Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen                                          keine

 

Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen                                          799.100,00 EUR

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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