Drucksache - 1641/III  

 
 
Betreff: 2,5 Jahre Verkehrsinfarkt im Bezirk?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Eckel 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
27.10.2010 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsanfrage vom 19.10.2010
dazu gehöriges Schreiben von BzStR'in Loth vom 04.11.2010
Ergänzung Antwort vom 04.11.2010

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1.       Trifft es etwa zu, dass die AVUS (A 115) für 2,5 Jahre für Sanierungsarbeiten gesperrt wird, und welche Maßnahmen sollen in dieser Zeit durchgeführt werden?

 

2.       Wieso finden die Arbeiten nicht seitenalternierend statt, damit immer mindestens zwei Spuren für den Berufsverkehr offen bleiben?

 

3.       Wird bei der Sanierung Flüsterasphalt verbaut, und wenn nein, weshalb nicht?

 

4.       Was würde die Beschleunigung der Bauarbeiten auf einen erträglicheren Zeitraum kosten, und wäre dies nicht eine lohnende Investition?

 

5.       Hat das Bezirksamt Ausweichstrecken für den Verkehr geplant, und mit welcher Verkehrsbelastung ist auf diesen zu rechnen?

 

6.       Sind auf den Ausweichrouten Verkehrslenkungsmaßnahmen wie Stauanzeiger und dynamische Umleitungsempfehlungen oder zusätzliche Einbahnstraßen und Parkverbote geplant?

 

7.       Wie sollen Anwohner und Schüler vor dem Lärm und der zusätzlichen Gefährdung geschützt werden?

 

8.       Welche Tempo-30-Zonen werden auf der Umfahrungsroute passiert?

 

9.       Gibt es Baumaßnahmen, die im Zeitraum der AVUS-Sanierung auf den Ausweichstrecken durchgeführt werden, und wenn ja, wie sollen diese koordiniert werden?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 19. Oktober 2010

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

Hippe                                                        Eckel

 

 

 

Ergänzung zur mündlichen Antwort

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom 27.10.2010 ist die Bitte an mich herangetragen worden, dass ich mich wegen der anstehenden Sanierung der A 115 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wende.

 

Gerne habe ich dieser Bitte entsprochen und die offenen Fragen weitergeleitet.

 

Zwischenzeitlich hat mir die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geantwortet. Zu den Fragen teilt sie Folgendes mit:

 

·         Ist es möglich Flüsterasphalt zumindest auf den Streckenabschnitten zu verwenden, die an Wohngebieten vorbeiführen?

 

Im betreffenden Erneuerungsabschnitt verläuft die A 115 überwiegend durch unbebautes Gebiet, so dass der Amtsentwurf, der besonders hohen Verkehrsbelastung Rechnung tragend, eine entsprechend beständige Deckschicht aus Gussasphalt vorsieht. In Bereichen mit "anliegender" Wohnbebauung (Bauanfang und -ende) wird der Gussasphalt lärmtechnisch verbessert. Gemäß der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) entspricht dies einer Reduzierung der Emissionen um 2 dB (A). Der Einsatz eines offenporigen Asphaltes (OPA) wird seitens der Bundes-Auftragsverwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgesehen: Der Einbau von OPA erfordert die Vorhaltung eines speziellen ggw. nicht zur Verfügung stehenden Reinigungsequipments. Seine Eigenschaften bedingen darüber hinauseinen erhöhten Aufwand im Winterdienst (z.B. präventiver Taumitteleinsatz). Eine Erneuerungsmaßnahme (ca. alle 8 Jahre) umfasst stets die gesamte Fahrbahnfläche, da eine teilweise Sanierung auf Grund der Entwässerungssystematik des OPA ausgeschlossen ist. Dem gegenüber steht die hier zwingend gebotene hohe mechanische Belastbarkeit des Gussasphaltes mit einem Lebenszyklus von ca. 20 Jahren. Die Standdauer des Oberbaus bestimmt  wesentlich die Zyklen der entsprechenden Erneuerungsmaßnahmen. Die damit verbundenen Einschränkungen auf der Autobahn bzw. die Belastungen auf dem städtischen Straßennetz müssten bei dem Einsatz von OPA entsprechend öfter hingenommen werden. Diese funktionalen und wirtschaftlichen Gründe waren ausschlaggebend für die Auswahl des Gussasphaltes. Der in Rede stehende Erneuerungsabschnitt, mit seiner überwiegenden Lage jenseits einer Bebauung rechtfertigt nicht den Einsatz eines OPA. Eine signifikante Lärmminderung gegenüber der heutigen Situation wird jedoch auch durch den Einsatz o.g. Bauweise erzielt.

 

·         Gibt es eine Möglichkeit der Verkürzung der Bauzeit, da 34Monate als extreme Belastung der Bevölkerung empfunden werden?

 

Die ermittelte Bauzeit von 34 Monaten ist bereits das Ergebnis intensiver Bemühungen, die Einschränkungen des Verkehrs und damit einhergehender Belastungen der Bevölkerung zu minimieren. Vorgesehen ist, im Anschluss an eine optimal gestaltete Auftragsvergabe an 6 Wochentagen jeweils von 6:00 bis 22:00 zu arbeiten.

 

·         Gibt es eine Möglichkeit, den Kronprinzessinnenweg als Umleitungsstrecke frei zu geben?

 

Der Kronprinzessinnenweg ist gegenwärtig nur mit Sondergenehmigung zu befahren, für LKW ist er gänzlich gesperrt. Damit entfällt die Nutzung als Umleitungsstrecke für die A 115. Hinzu kommt, dass eine sehr starke Nutzung durch Radfahrer und Skater zu verzeichnen ist, die bei einer Ausweisung als Umleitungsstraße unterbunden werden müsste.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Barbara Loth

Bezirksstadträtin

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen