Drucksache - 1633/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob das Parkverbot vor dem Haus Matterhornstraße 58, 14129 Berlin noch einen Zweck erfüllt und es ggf. aufzuheben.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 18. Oktober 2010
Für die Fraktion der CDU
Hippe Wilhelm
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Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 27.10.2010 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob das Parkverbot vor dem Haus Matterhornstraße 58, 14129 Berlin noch einen Zweck erfüllt und es ggf. aufzuheben.
Rögner-Francke BVVorsteher
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