Drucksache - 1630/III (neu)
Das Bezirksamt wird ersucht, die Ausstattung öffentlicher Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen mit sofortiger Wirkung zu unterbinden, bis mit der Feuerwehr Konzepte zum Brandschutz und zur Feuerbekämpfung in den jeweiligen Gebäuden ausgearbeitet worden sind.
Begründung:
Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen können von der Feuerwehr im Brandfall oft nur kontrolliert abgebrannt, nicht aber gelöscht werden. Schließlich produzieren viele Solarzellen sogar im Brandfall gefährliche Hochspannung, da wichtige Schutzschalter fehlen. Ein Lösch-Konzept liegt laut Auskunft des Bezirksamts nicht vor. Somit kann die Feuerwehr nur unter Lebensgefahr löschen oder greift gar nicht ein. Zumindest bei öffentlichen Gebäuden ist dieses Risiko nicht tragbar.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 18. Oktober 2010
Für die Fraktion der CDU
Hippe Eckel
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Der Antrag wurde am 16.12.2010 in der 34. Sitzung des Umweltausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Ausstattung öffentlicher Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen die Forderungen der Feuerwehr (Kennzeichnung, Schutz vor Berührungsspannung) zum Brandschutz und zur Brandbekämpfung umzusetzen. Bestehende Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden sind auf jeden Fall zu kennzeichnen. Zusätzlich soll bei diesen Photovoltaik-Anlagen geprüft werden, wie hoch die entsprechenden Nachrüstungskosten sind.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Umweltausschusses wurde am 05.01.2011 in der 40. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung beraten und bei einer Abstimmung mit 11 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Rohn Stellv. Ausschussvorsitzender
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In der 91. Sitzung des Ältestenrats am 18.01.2011 wurde von den Fraktionen einvernehmlich folgende Korrektur an der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vom 16.12.2010 vorgenommen:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Ausstattung öffentlicher Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen die Forderungen der Feuerwehr (Kennzeichnung, Schutz vor Berührungsspannung) zum Brandschutz und zur Brandbekämpfung umzusetzen. Bestehende Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden sind auf jeden Fall zu kennzeichnen. Zusätzlich soll bei diesen Photovoltaik-Anlagen geprüft werden, wie hoch die entsprechenden Nachrüstungskosten sind.“
Begründung: Entfällt.
Rögner-Francke BVVorsteher
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Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 19.01.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Ausstattung öffentlicher Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen die Forderungen der Feuerwehr (Kennzeichnung, Schutz vor Berührungsspannung) zum Brandschutz und zur Brandbekämpfung umzusetzen. Bestehende Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden sind auf jeden Fall zu kennzeichnen. Zusätzlich soll bei diesen Photovoltaik-Anlagen geprüft werden, wie hoch die entsprechenden Nachrüstungskosten sind.
Rögner-Francke BVVorsteher
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