Drucksache - 1630/III (neu)  

 
 
Betreff: Photovoltaik
Status:öffentlichAktenzeichen:1098
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Eckel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
27.10.2010 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Umweltausschuss Empfehlung
11.11.2010 
33. öffentliche Sitzung des Umweltausschusses vertagt   
16.12.2010 
34. öffentliche Sitzung des Umweltausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung Empfehlung
05.01.2011 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.01.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 18.10.2010
BE Um vom 16.12.2010
BE Bau vom 05.01.2011
Textänderung ÄR vom 18.01.2011
Beschluss vom 19.01.2011
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.06.2023

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Ausstattung öffentlicher Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen mit sofortiger Wirkung zu unterbinden, bis mit der Feuerwehr Konzepte zum Brandschutz und zur Feuerbekämpfung in den jeweiligen Gebäuden ausgearbeitet worden sind.

 

Begründung:

 

Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen können von der Feuerwehr im Brandfall oft nur kontrolliert abgebrannt, nicht aber gelöscht werden. Schließlich produzieren viele Solarzellen sogar im Brandfall gefährliche Hochspannung, da wichtige Schutzschalter fehlen. Ein Lösch-Konzept liegt laut Auskunft des Bezirksamts nicht vor. Somit kann die Feuerwehr nur unter Lebensgefahr löschen oder greift gar nicht ein. Zumindest bei öffentlichen Gebäuden ist dieses Risiko nicht tragbar.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 18. Oktober 2010

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

Hippe   Eckel

 

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Der Antrag wurde am 16.12.2010 in der 34. Sitzung des Umweltausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Ausstattung öffentlicher Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen die Forderungen der Feuerwehr (Kennzeichnung, Schutz vor Berührungsspannung) zum Brandschutz und zur Brandbekämpfung umzusetzen. Bestehende Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden sind auf jeden Fall zu kennzeichnen. Zusätzlich soll bei diesen Photovoltaik-Anlagen geprüft werden, wie hoch die entsprechenden Nachrüstungskosten sind.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag in der geänderten Fassung des Umweltausschusses wurde am 05.01.2011 in der 40. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung beraten und bei einer Abstimmung mit 11 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Rohn

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

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In der 91. Sitzung des Ältestenrats am 18.01.2011 wurde von den Fraktionen einvernehmlich folgende Korrektur an der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vom 16.12.2010 vorgenommen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Ausstattung öffentlicher Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen die Forderungen der Feuerwehr (Kennzeichnung, Schutz vor Berührungsspannung) zum Brandschutz und zur Brandbekämpfung umzusetzen. Bestehende Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden sind auf jeden Fall zu kennzeichnen. Zusätzlich soll bei diesen Photovoltaik-Anlagen geprüft werden, wie hoch die entsprechenden Nachrüstungskosten sind.“

 

Begründung:

Entfällt.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

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Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 19.01.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Ausstattung öffentlicher Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen die Forderungen der Feuerwehr (Kennzeichnung, Schutz vor Berührungsspannung) zum Brandschutz und zur Brandbekämpfung umzusetzen. Bestehende Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden sind auf jeden Fall zu kennzeichnen. Zusätzlich soll bei diesen Photovoltaik-Anlagen geprüft werden, wie hoch die entsprechenden Nachrüstungskosten sind.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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