Drucksache - 1628/III  

 
 
Betreff: Verschandelung des Bezirks durch wild aufgestellte Schuh- und Altkleidercontainer
Status:öffentlichAktenzeichen:1175
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Fischer 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
27.10.2010 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales Empfehlung
25.11.2010 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales vertagt     
27.01.2011 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales vertagt     
24.02.2011 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
08.03.2011 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
05.04.2011 
52. ordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
13.04.2011 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 18.10.2010
BE Soz vom 24.02.2011
BE Stapl vom 05.04.2011
Beschluss Nr. 1175 vom 13.04.2011
dazu gehörige BA-Vorlage zur Beschlussfassung vom 01.11.2011

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob kurzfristig die Möglichkeit besteht, nach dem Vorbild von Charlottenburg-Wilmersdorf zu verfahren und nur gezielt ca. 15 Container im Bezirk aufstellen zu lassen. Hierbei sollte den Betreibern die Entleerung und Sauberhaltung im Umkreis des Containers auferlegt und kontrolliert werden.

 

Begründung:

 

Der Antragsteller konnte sich im Bezirk davon überzeugen, dass immer mehr Container aufgestellt werden und bei den schon vorhandenen das Umfeld sehr verunreinigt ist.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 18. Oktober 2010

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

Hippe                                          Fischer

 

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Der Antrag wurde am 24.02.2011 in der 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert:

 

1.      Zum Aufstellen von Containern bis zum 31.05.2011 einen Aufstellungsplan zu erarbeiten, der sowohl Standorte als auch eine maximal zulässige Anzahl von Containern im Bezirk festlegt.

 

2.      Nur Containern von anerkannten Sozialverbänden ist eine Aufstellungsgenehmigung zu erteilen. Die Genehmigung soll mit einer Auflage zur Reinhaltung der Container insbesondere von Graffiti sowie vor dem Container abgelegten Kleidertüten versehen werden.

 

3.      Die sehr geringe Aufstellungsgebühr soll auf Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. neu berechnet werden, um den tatsächlich im Bezirksamt entstandenen Arbeitsaufwand zu decken.

 

4.      Ein Kontrollplan soll erarbeitet werden, mit dem die Einhaltung der genannten Vorgaben überwacht wird. Hierzu sollen nach Möglichkeit die Mitarbeiter des Ordnungsamtes eingesetzt werden, die täglich im Bezirk vor Ort sind.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Wirrwitz

Stellv. Ausschussvorsitzende

 

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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Soziales wurde am 05.04.2011 in der 52. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wiederum wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert:

 

1.      Container – insbesondere in Hinblick auf das Stadtbild – nur sehr restriktiv zu genehmigen.

 

2.      Ungenehmigte Container sollen möglichst sofort beseitigt werden.

 

3.      Die sehr geringe Aufstellungsgebühr soll auf Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. neu berechnet werden, um den tatsächlich im Bezirksamt entstandenen Arbeitsaufwand zu decken.

 

4.      Ein Kontrollplan soll erarbeitet werden, mit dem die Einhaltung der genannten Vorgaben überwacht wird. Hierzu sollen nach Möglichkeit die Mitarbeiter des Ordnungsamtes eingesetzt werden, die täglich im Bezirk vor Ort sind.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

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Die BVV hat in ihrer 48. Sitzung am 13.04.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert:

 

1.      Container – insbesondere in Hinblick auf das Stadtbild – nur sehr restriktiv zu genehmigen.

 

2.      Ungenehmigte Container sollen möglichst sofort beseitigt werden.

 

3.      Die sehr geringe Aufstellungsgebühr soll auf Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. neu berechnet werden, um den tatsächlich im Bezirksamt entstandenen Arbeitsaufwand zu decken.

 

4.      Ein Kontrollplan soll erarbeitet werden, mit dem die Einhaltung der genannten Vorgaben überwacht wird. Hierzu sollen nach Möglichkeit die Mitarbeiter des Ordnungsamtes eingesetzt werden, die täglich im Bezirk vor Ort sind.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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