Drucksache - 1613/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Auflage B.2 des BVV-Beschlusses Nr. 762 vom 23.9.2009 aufzuheben und das Investitionsvorhaben Radwegsanierung Wolfensteindamm (Drs. Nr. 1152/III) - Bauvorhaben Kapitel 4212 Titel 738 22 - folgendermaßen zu ändern:
Die Radwegsanierung wird ersetzt durch Schaffung eines beiderseitigen Radstreifens für Radfahrer von der Birkbuschstraße bis zum Gardeschützenweg bzw. von der Gélieustraße bis zur Birkbuschstraße. Die nicht verbrauchten Gelder bis zum Gesamtbetrag von 500.000 Euro werden für weitere Fahrradprojekte im Bezirk verwandt, insbesondere für das bezirkliche Fahrradroutennetz und für Fahrradprojekte im Rahmen der Schulwegsicherung.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.10.2010
Für die Fraktion GRÜNE
Markl-Vieto Köhne
Der Antrag wurde am 07.12.2010 in der 48. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Auflage B.2 des BVV-Beschlusses Nr. 762 vom 23.9.2009 aufzuheben und das Investitionsvorhaben Radwegsanierung Wolfensteindamm (Drs. Nr. 1152/III) - Bauvorhaben Kapitel 4212 Titel 738 22 - folgendermaßen zu ändern:
Die Radwegsanierung wird ersetzt durch Schaffung eines beiderseitigen Radstreifens für Radfahrer von der Birkbuschstraße bis zum Gardeschützenweg bzw. von der Gélieustraße bis zur Birkbuschstraße. Parkplätze für PKW sollen auf dem bisherigen Radweg weitgehend veränderungsfrei geschaffen werden.
Die nicht verbrauchten Gelder bis zum Gesamtbetrag von 500.000 Euro werden für weitere Fahrradprojekte im Bezirk verwandt, insbesondere für das bezirkliche Fahrradroutennetz und für Fahrradprojekte im Rahmen der Schulwegsicherung.“
Bei einer Abstimmung über die geänderte Fassung wurden die ersten beiden Absätze des Antrags mit 9 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen. Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Bezüglich des dritten Absatzes beschließt der Ausschuss die Nichtbefassung. Hierüber solle der federführende Haushaltsausschuss beraten und beschließen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 06.01.2011 in der 55. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Die Sperre im Kapitel 4212 Titel 738 22 wird aufgehoben.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 11 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
----------------------------------------------------------------
Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 19.01.2011 beschlossen:
Die Sperre im Kapitel 4212 Titel 738 22 wird aufgehoben.
Rögner-Francke BVVorsteher
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |