Drucksache - 1577/III
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, an der Einmündung der Loebellstraße in die Berlepschstraße auf einer Länge von 10 Metern ein absolutes Halteverbot einzurichten.
Begründung: In der Loebellstraße kann wegen relativ geringer Breite nur auf einer Straßenseite geparkt werden. Der verbleibende Straßenraum (eine Fahrbahnbreite) wird von Kfz in beiden Fahrtrichtungen benutzt. Da an der Einmündungsstelle kein Stauraum vorhanden ist, entsteht häufig bei Gegenverkehr ein Rückstau von in die Loebellstraße abbiegenden Fahrzeugen in der Berlepschstraße.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 6. September 2010
Für die Fraktion der CDU
Hippe Mückisch ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Antrag wurde am 02.11.2010 in der 47. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und bei einer Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 43. Sitzung am 17.11.2010 beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, an der Einmündung der Loebellstraße in die Berlepschstraße auf einer Länge von 10 Metern ein absolutes Halteverbot einzurichten.
Rögner-Francke BVVorsteher
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