Drucksache - 1574/III (neu)  

 
 
Betreff: Freie Sicht in die Argentinische Allee
Status:öffentlichAktenzeichen:1024
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Mückisch
2. Markl-Vieto
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Empfehlung
05.10.2010 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
27.10.2010 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 06.09.2010
Beitritt GRÜNE vom 14.09.2010
BE WiVerk vom 05.10.2010
Beschluss vom 27.10.2010
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.06.2011

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, dafür Sorge zu tragen, dass die 10m vor der Kreuzung Argentinische Allee Ecke Waltraudstraße auf der Südseite der Argentinischen Allee stehende Absperrschranke (Zeichen 600 gem. § 43 Abs. 3 StVO) und das darüber befestigte Vorbeifahrtsschild (Zeichen 222 gem. § 41 StVO) so weit nach unten verändert werden, dass sie den Fußgängern und den Autofahrern, die aus der Waltraudstraße einbiegen oder die Argentinische Allee überqueren wollen, nicht die Sicht in die dort gekrümmt verlaufende Argentinische Allee nehmen.

 

Begründung:

Beide Verkehrszeichen sind genau in Augenhöhe der Fußgänger bzw. der Autofahrer angebracht, denen soweit die Einsicht in die dort nicht gerade verlaufende Argentinische Allee genommen wird und die dadurch gezwungen sind, sich „hineintasten“ zu müssen. Dazu kommt, dass regelmäßig die vor beiden Verkehrszeichen bestehende absolute Halteverbotszone (Zeichen 283 gem. § 41 StVO) nicht beachtet und zusätzlich durch parkende Autos der Einblick in die Argentinische Allee genommen wird.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 6. September 2010

 

Für die Fraktion der CDU                                                        Für die Fraktion GRÜNE

 

Hippe                                          Mückisch                                          Markl-Vieto

 

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Der Antrag wurde am 05.10.2010 in der 46. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 27.10.2010 beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, dafür Sorge zu tragen, dass die 10m vor der Kreuzung Argentinische Allee Ecke Waltraudstraße auf der Südseite der Argentinischen Allee stehende Absperrschranke (Zeichen 600 gem. § 43 Abs. 3 StVO) und das darüber befestigte Vorbeifahrtsschild (Zeichen 222 gem. § 41 StVO) so weit nach unten verändert werden, dass sie den Fußgängern und den Autofahrern, die aus der Waltraudstraße einbiegen oder die Argentinische Allee überqueren wollen, nicht die Sicht in die dort gekrümmt verlaufende Argentinische Allee nehmen.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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