Drucksache - 1574/III (neu)
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, dafür Sorge zu tragen, dass die 10m vor der Kreuzung Argentinische Allee Ecke Waltraudstraße auf der Südseite der Argentinischen Allee stehende Absperrschranke (Zeichen 600 gem. § 43 Abs. 3 StVO) und das darüber befestigte Vorbeifahrtsschild (Zeichen 222 gem. § 41 StVO) so weit nach unten verändert werden, dass sie den Fußgängern und den Autofahrern, die aus der Waltraudstraße einbiegen oder die Argentinische Allee überqueren wollen, nicht die Sicht in die dort gekrümmt verlaufende Argentinische Allee nehmen.
Begründung: Beide Verkehrszeichen sind genau in Augenhöhe der Fußgänger bzw. der Autofahrer angebracht, denen soweit die Einsicht in die dort nicht gerade verlaufende Argentinische Allee genommen wird und die dadurch gezwungen sind, sich „hineintasten“ zu müssen. Dazu kommt, dass regelmäßig die vor beiden Verkehrszeichen bestehende absolute Halteverbotszone (Zeichen 283 gem. § 41 StVO) nicht beachtet und zusätzlich durch parkende Autos der Einblick in die Argentinische Allee genommen wird.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 6. September 2010
Für die Fraktion der CDU Für die Fraktion GRÜNE
Hippe Mückisch Markl-Vieto
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Antrag wurde am 05.10.2010 in der 46. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
----------------------------------------------------------------------------------
Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 27.10.2010 beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, dafür Sorge zu tragen, dass die 10m vor der Kreuzung Argentinische Allee Ecke Waltraudstraße auf der Südseite der Argentinischen Allee stehende Absperrschranke (Zeichen 600 gem. § 43 Abs. 3 StVO) und das darüber befestigte Vorbeifahrtsschild (Zeichen 222 gem. § 41 StVO) so weit nach unten verändert werden, dass sie den Fußgängern und den Autofahrern, die aus der Waltraudstraße einbiegen oder die Argentinische Allee überqueren wollen, nicht die Sicht in die dort gekrümmt verlaufende Argentinische Allee nehmen.
Rögner-Francke BVVorsteher
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |