Drucksache - 1570/III  

 
 
Betreff: Denkmalschutz Chausseestraße (Westseite)
Status:öffentlichAktenzeichen:1054
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Ehlgötz 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
12.10.2010 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
09.11.2010 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.11.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 06.09.2010
BE Stapl vom 09.11.2010
Beschluss vom 17.11.2010
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 17.12.2013

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge, soweit noch nicht geschehen, pflichtgemäß wohlwollend prüfen, ob Denkmalschutz für die Häuserzeile Chausseestraße zwischen Königstraße und Otto-Erich-Straße (exklusive Supermarkt) besteht.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 6. September 2010

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

Hippe                                                        Ehlgötz

 

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Der Antrag wurde am 09.11.2010 in der 47. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge, soweit noch nicht geschehen, pflichtgemäß prüfen, ob Denkmalschutz für die Häuserzeile Chausseestraße zwischen Königstraße und Otto-Erich-Straße (exklusive Supermarkt) besteht. Die BVV hält die Häuserzeile im Wesentlichen für schützenswert.“

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Schellenberg

Stellv. Ausschussvorsitzende

 

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Die BVV hat in ihrer 43. Sitzung am 17.11.2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt möge, soweit noch nicht geschehen, pflichtgemäß prüfen, ob Denkmalschutz für die Häuserzeile Chausseestraße zwischen Königstraße und Otto-Erich-Straße (exklusive Supermarkt) besteht. Die BVV hält die Häuserzeile im Wesentlichen für schützenswert.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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