Drucksache - 1570/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt möge, soweit noch nicht geschehen, pflichtgemäß wohlwollend prüfen, ob Denkmalschutz für die Häuserzeile Chausseestraße zwischen Königstraße und Otto-Erich-Straße (exklusive Supermarkt) besteht.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 6. September 2010
Für die Fraktion der CDU
Hippe Ehlgötz
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Der Antrag wurde am 09.11.2010 in der 47. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt möge, soweit noch nicht geschehen, pflichtgemäß prüfen, ob Denkmalschutz für die Häuserzeile Chausseestraße zwischen Königstraße und Otto-Erich-Straße (exklusive Supermarkt) besteht. Die BVV hält die Häuserzeile im Wesentlichen für schützenswert.“
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Schellenberg Stellv. Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 43. Sitzung am 17.11.2010 beschlossen:
Das Bezirksamt möge, soweit noch nicht geschehen, pflichtgemäß prüfen, ob Denkmalschutz für die Häuserzeile Chausseestraße zwischen Königstraße und Otto-Erich-Straße (exklusive Supermarkt) besteht. Die BVV hält die Häuserzeile im Wesentlichen für schützenswert.
Rögner-Francke BVVorsteher
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