Drucksache - 1515/III
1. Gegenstand der Vorlage: BVV-Beschluss Nr. 873 vom 17.2.2010 Investitionsvorhaben Radwegsanierung Drucksache Nr. 1152 / III Bezirkshaushaltsplan 2010 und 2011
2. Berichterstatter : Bezirksstadtrat Stäglin
3. Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob es möglich ist, den vorgeschlagenen Angebotsstreifen unter weitgehender Weiternutzung der vorhandenen Radwegoberfläche für das Parken zu realisieren. Dabei müssten nur die Kantensteine an den durch Baumwurzeln hochgedrückten Stellen und ggf. der Unterstreifen und Teile der Radwegoberfläche saniert werden. Dem Stadtplanungsausschuss und dem Haushaltsausschuss ist das Ergebnis der Prüfung mit einer Kostenabschätzung bis zur Aprilsitzung mitzuteilen. Für die Beauftragung von vorbereitenden Untersuchungen für das Bauvorhaben Kapitel 4212 Titel 738 22 dürfen – entgegen der Auflage B.2 des BVV-Beschlusses Nr. 762 vom 23.09.2009 – Bauvorbereitungsmittel bis zu einer Höhe von 15.000 € in Anspruch genommen werden.
Für eine zuverlässige Beurteilung der vorhandenen Situation wurde am 18.3.2010 die Firma Berliner Institut für Baustoffprüfungen GmbH & Co. KG, Haynauer Straße 71, beauftragt, u.a. den Konstruktionsaufbau und die Tragfähigkeit des vorhandenen Radweges zu untersuchen. Dazu wurden im Erkundungsbereich an vier Stellen die Lagerungsdichten gemessen und Bodenproben entnommen und untersucht. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass die Befestigung bis in einen Tiefenbereich von 1,20 m unter Geländeoberkante eine überwiegend lockere Lagerung aufweist. Der gegenwärtige Konstruktionsaufbau muss im Bezug auf eine geplante Verkehrslasterhöhung, die durch ein Verlagern des Parkens erfolgen würde, als nicht ausreichend standfest und tragfähig eingestuft werden. Eine ungebundene Trag- bzw. Frostschutzschicht ist nicht vorhanden. Im Fall einer zukünftigen Nutzlasterhöhung besteht die Gefahr weiterer Schäden und Absackungen (Anlage 1). Diese Untersuchung bestätigt die Auffassung des Bezirksamtes, dass vor der Zulassung eines Parkens auf dem bisherigen Geh- bzw. Radweg eine Erneuerung der Befestigung mittels eines tragfähigen Untergrundes und geeignetem Pflaster erfolgen muss. Auf Grund der bereits vorhandenen Schäden an der Oberflächenbefestigung und der erheblichen Kanten kann eine zusätzliche Gefahrenquelle durch die Belastung der parkenden Autos nicht verantwortet werden. Die im bisherigen Radweg vorhandenen Gehwegplatten würden sich weiter verkanten und absacken und das Mosaikpflaster zwischen den Bäumen wäre nach kurzer Zeit durch die sich drehenden Reifen zerstört. Darüber hinaus sind die den Radweg begrenzenden Kantensteine nicht nur an den Bäumen hochgedrückt, sonder stehen auf der gesamten Länge um bis zu 8 cm über dem Gehwegniveau und stellen für querende Fußgänger bereits jetzt erhebliche Gefahrenstellen dar, die bisher mit Kaltasphaltanrampungen gemindert wurden und die bei einem erhöhten kreuzenden Fußgängerverkehr auf der gesamten Länge entfernt werden müssten. Vom Vermessungsamt Steglitz-Zehlendorf wurde im Vorfeld der Planung eine Bestandvermessung durchgeführt. Demnach schwanken die vorhandenen Bordsteinhöhen am Fahrbahnrand zwischen 10 und 19 cm. Diese Höhenunterschiede sind nicht nur durch Baumwurzeln verursacht, sondern sind wegen der Gefälleverhältnisse der Fahrbahn und der Regenwasserabläufe zwangsläufig (Pendelrinne). Exakte Vorschriften für maximale Bordsteinhöhen bei vorgeschriebenem Parken auf Gehwegen sind in der StVO nicht enthalten. Demnach sollte das Parken nur dort zugelassen werden, wo die Bordsteine abgeschrägt oder „niedrig“ sind. Allerdings sind nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), die in Berlin verbindlich vorgeschrieben sind, „Seitenräume zum Parken anwendbar, wenn zwischen Fahrbahn und Bordsteine halbhohe Bordsteine (zwischen 4 und 6 cm) vorgesehen werden“. Nach vorherrschender Meinung kann allerdings das Gehwegparken auch noch bei Bordsteinhöhen bis zu 8 cm problemlos durchgeführt werden. Darüber hinausgehende Höhenunterschiede müssen allerdings an dieser Hauptverkehrsstraße kritisch angesehen und abgelehnt werden. Zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Konflikten zwischen einparkenden Autos, ausweichenden Radfahren und dem fließenden Verkehr mit einem hohen LKW- und Busanteil müssten bei der Zulassung des Gehwegparkens auf der gesamten Länge die Bordsteine reguliert werden, damit einparkende Autos zügig und konfliktfrei die Fahrspuren räumen. Nach alledem ergeben sich bei einer Gegenüberstellung der jeweiligen Kosten erhebliche Unterschiede (s. auch Anlage 2): Bei einer Instandsetzung des vorhandenen Radweges mit einer relativ preiswerten Asphaltbefestigung ist mit einem Betrag in Höhe von ca. 500.000 € zu rechnen. Bei einer Verlagerung des Parkens auf die bisherige Geh- bzw. Radwegfläche und der Markierung von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn muss diese Fläche mit zum Teil kostspieligeren Materialien ebenfalls neu befestigt werden. Zusätzlich müssen die Bordsteine reguliert werden, die vorhandene Fahrbahnmarkierung des rechten Fahrstreifens muss entfernt und die Radstreifen müssen markiert werden. Die hierfür notwendigen Kosten werden auf ca. 620.000 € geschätzt. Ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn wäre somit nur kostengünstiger, wenn das Parken auf den Seiten gänzlich entfallen würde und die bisherige Geh- und Radwegfläche unverändert bliebe. Es wird gebeten, der Entscheidung des Bezirksamtes zuzustimmen, den Beschluss Nr. 873 (es handelt sich um insgesamt ca. 100 Parkplätze; im Rahmen der PRB wurden 2009 hier 4.000,40 € eingenommen) als erledigt anzusehen und die Auflagen Nr. 2 des Beschlusses Nr. 762 zurückzunehmen.
Norbert Kopp Uwe Stäglin Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde am 07.09.2010 in der 45. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung der Vorlage empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde am 07.10.2010 in der 52. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung der Vorlage empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 27.10.2010 beschlossen:
Die Vorlage ist abgelehnt.
Rögner-Francke BVVorsteher
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